Helmstedt. Im Rahmen der Öffnungsstrategie des Landes sind die von einer Corona-Infektion Genesenen in vielerlei Hinsicht Personen mit vollständigem Impfschutz oder den negativ Getesteten gleichgestellt. Der Geschäftsbereich Gesundheit versendet in den nächsten Tagen die Nachweise für diejenigen, die bereits eine Covid 19-Infektion überstanden haben. Das teilt der Landkreis in einer Pressemeldung mit.
Der Nachweis gilt nur für Infektionen, die länger als 28 Tage und nicht länger als sechs Monate zurückliegen, da nach derzeitigen Erkenntnissen nur für diesen Zeitraum von der Bildung genügender Antikörper und damit von einer geringen Ansteckungsgefahr für sich und andere auszugehen ist.
Die Nachweise werden automatisch und ohne Anforderung durch die Betroffenen versandt. Derzeit ist nur die Papierform vorgesehen. Eine Digitalisierung des Genensenennachweises ist bisher nicht möglich. Daher unterstützt die Luca-App diesen Nachweis auch nicht.
Nur mit Ausweis gültig
Die Betriebe und Unternehmen werden darauf hingewiesen, dass die Bescheinigungen nur mit Original-Unterschriften und Original-Dienstsiegelabdruck des Geschäftsbereichs Gesundheit und nur im Zusammenhang mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Bundespersonalausweis, Bundesreisepass, Führerschein) gültig sind. Eine Musterabbildung des Nachweises ist auf der Corona-Homepage des Landkreises unter www.helmstedt.de einzusehen.
Die Impfnachweise werden nur dort ausgestellt, wo die Betroffenen auch geimpft werden. Bei Impfungen im Impfzentrum ist der vorhandene Impfpass mitzubringen. Der entsprechende Eintrag wird dann dort vorgenommen. Falls der Impfpass vergessen wurde, stellt das Impfzentrum ersatzweise eine Impfbescheinigung aus. Diese kann dann vom Impfzentrum bei Vorlage mit dem Impfpass nachgetragen werden. Sollte gar kein Impfpass vorhanden sein, stellt das Impfzentrum auf Wunsch einen neuen Impfpass aus.
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