Helmstedt. Die Amtszeiten der stellvertretenden Abschnittsleiter der Kreisfeuerwehr und des Kreisbrandmeisters werden zum 30. Juni enden. Der Kreistag hatte daher in seiner Sitzung am 15. Juni über die Ernennung des stellvertretenden Abschnittsleiters Nord, der Ernennung des Kreisbrandmeisters und die zunächst kommissarische Übertragung der Funktion des stellvertretenden Abschnittsleiters Süd zu beschließen.
Herr Olaf Kapke, der bereits seit dem 01.07.2010 die Position des Kreisbrandmeisters wahrnimmt, soll ab dem 01.07.2016 für eine weitere Amtszeit von sechs Jahren erneut den Posten des Kreisbrandmeisters übernehmen. Die Aufgaben des scheidenden stellvertretenden Abschnittsleiters Süd werden ab dem 01.07.2016 von Herrn Marco Koch, zunächst für 2 Jahre kommissarisch, wahrgenommen. Innerhalb dieser 2 Jahre ist von Herrn Koch noch der Verbandführer-Lehrgang zu absolvieren. Danach soll seine Ernennung zum stellvertretenden Abschnittsleiter Süd erfolgen. Herr Maik Wermuth, der bereits seit dem 01.07.2010 die Position des stellvertretenden Abschnittsleiter Nord wahrnimmt, soll ab dem 01.07.2016 für eine weitere Amtszeit von 6 Jahren erneut den Posten des stellvertretenden Abschnittsleiters Nord übernehmen. Im Rahmen einer kleinen Feierstunde wurden Herr Kapke und Herr Wermuth am 28.06.2016 vom Ersten Kreisrat, Herrn Schlichting, zu Ehrenbeamten ernannt und erhalten ihre Ernennungsurkunden.
Der Erste Kreisrat Hans Werner Schlichting merkt an, dass dies seine erste Ernennung eines Kreisbrandmeisters und eines Abschnittsleiter sei. Er nutzt die Gelegenheit Danke zu sagen, für die vielen unentgeltlichen Einsatzstunden, für die gute Aufstellung und Organisation der Feuerwehr und dass es die ehrenamtlich Tätigen gibt.
Er führt aus, dass Herr Kapke und Herr Wermuth bereits 6 Jahre im Amt sind und von der Feuerwehr zur erneuten Übernahme ihrer Ämter vorgeschlagen wurden.
Der Erste Kreisrat freut sich über die Kontinuität beim Führungspersonal der Kreisfeuerwehr Helmstedt und hat die Erwartung, dass diese die Kreisfeuerwehr noch weiter nach vorne bringen können und werden. Bei der Betrachtung des Aufgabenfeldes des Kreisbrandmeisters und seiner Stellvertreter kann man schon von einem Fulltimejob der genannten sprechen, so resümiert Schlichting.
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