Eingeschränkter Schulbesuch von Reiserückkehrern? Landkreis hebt Corona-Regelung auf

Dies berichtet der Landkreis Helmstedt.

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(Symbolbild) | Foto: Marvin König

Helmstedt. Der Landkreis Helmstedt hat am gestrigen Montag eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die frühere Regelungen zu Reiserückkehrern aus Risikogebieten in Verbindung mit der Ausbreitung des Coronavirus außer Kraft setzt. Dies berichtet der Landkreis Helmstedt.


"Hiermit hebe ich die Allgemeinverfügung des Landkreises Helmstedt für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des Coronavirus SARS-Co-V-2 und COVID-19 betroffenen Gebieten zur Beschränkung des Besuchs von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und stationären Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe vom 11. März, auf.
Rechtsgrundlage für die getroffenen Maßnahmen ist Paragraph 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Nach Satz 1 hat die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt werden oder sich ergibt, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.

Aufgrund der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (CoronaVO) vom 8. Mai, in der derzeit geltenden Fassung, wird die Allgemeinverfügung des Landkreises Helmstedt vom 11. März aufgehoben. Die Regelung war aufgrund einer fachaufsichtlichen Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ergangen. Entsprechende Regelungen trifft nunmehr die CoronaVO unter anderem in Paragraph 5", so der offizielle Text der neuen Allgemeinverfügung vom 15. Juni.


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