Helmstedt. Der Landkreis Helmstedt teilte am heutigen Mittwoch mit, dass ab morgen das Einkaufen ohne vorherigen Corona-Test möglich ist, da, die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Helmstedt in einem Fünftagesabschnitt unter 50 liegt.
Im Gebiet des Landkreises Helmstedt gelten daher ab dem 27. Mai die Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Danach sind Testungen auf das Corona-Virus für den Zutritt zu Geschäften des Einzelhandels nicht mehr erforderlich. In Verkaufsstellen des Einzelhandels für die Versorgung mit Lebensmitteln oder mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen Bedarfs gilt damit für bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche eine Beschränkung der Kundenanzahl auf eine Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche; in Bezug auf 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsflächen gilt eine Kundenbeschränkung von 1 Person pro 20 Quadratmetern Verkaufsfläche. Für die übrigen Verkaufsstellen gilt bis 800 Quadratmetern Verkaufsfläche eine Kundenbeschränkung von einer Person je 20 Quadratmetern, über 800 Quadratmetern Verkaufsfläche gilt eine Kundenbeschränkung auf eine Person je 40 Quadratmeter. Sämtliche Verkaufsstellen haben Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes zu treffen.
Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Helmstedt betrug nach den vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Zahlen 47,1 am 19. Mai, 37,2 am 20. Mai, 40,5 am 21. Mai, 44,9 am 22. Mai, 35,1 am 23. Mai, 35,1 am 24. Mai und 34,0 am 25. Mai. Der Inzidenzwert für den Landkreis Helmstedt liegt im zurückliegenden Fünftagesabschnitt also unter dem Schwellenwert von 50.
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