Entscheidung: Markenrechtsstreit um Schöninger Wegzeichen


Projektbeteiligte, Unterstützer und Gratulanten weihten am 23. Juni 2018 die neue Schöninger Skulptur ein: (v.li.): Michael Schmidt, Regionalmanager der LEADER-Region „Grünes Band im Landkreis Helmstedt“, Landrat Gerhard Radeck, Elke Ster, Vorsitzende des Verkehrs- vereins Schöningen e.V., Jürgen Theuerkauf, Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Prof. Peter Tuma, Dr. Florian Westphal, Thomas Schwarz, K. Domeier GmbH, Jörn Domeier, Mitglied des Landtages, Bernd Kowalewski-Backhauß, Verkehrsvereins Schöningen e.V., Andreas Heiser, K. Domeier GmbH, Bürgermeister Henry Bäsecke. Foto: Stadt Schöningen
Projektbeteiligte, Unterstützer und Gratulanten weihten am 23. Juni 2018 die neue Schöninger Skulptur ein: (v.li.): Michael Schmidt, Regionalmanager der LEADER-Region „Grünes Band im Landkreis Helmstedt“, Landrat Gerhard Radeck, Elke Ster, Vorsitzende des Verkehrs- vereins Schöningen e.V., Jürgen Theuerkauf, Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Prof. Peter Tuma, Dr. Florian Westphal, Thomas Schwarz, K. Domeier GmbH, Jörn Domeier, Mitglied des Landtages, Bernd Kowalewski-Backhauß, Verkehrsvereins Schöningen e.V., Andreas Heiser, K. Domeier GmbH, Bürgermeister Henry Bäsecke. Foto: Stadt Schöningen | Foto: Stadt Schöningen

Schöningen. Am 23. Juni dieses Jahres weihten Vertreter der gesamten Region das „Schöninger Wegzeichen“ auf dem Burgplatz ein. Dahinter verbirgt sich eine 2,5 x 2,5 Meter große Skulptur aus Cortenstahl, deren künstlerische Gestaltung von keinem Geringeren als dem renommierten Künstler Peter Tuma stammt. Dies teilte die Stadt Schöningen mit.


Angelehnt an die erfolgreiche Reihe von Zeichnungen aus seiner Feder erhielt die Skulptur bereits in der Planungsphase 2017 in der Presse die Bezeichnung „Wegzeichen für Schöningen - Schöninger Mann“. Pünktlich zum 5. Geburtstag des paläon sollte dieser nun den Weg zum Forschungs- und Erlebniszentrum Schöninger Speere weisen.

Finanziert durch Leader-Mittel und initiiert vom Schöninger Verkehrsverein stellt die Skulptur den Inbegriff ehrenamtlichen Engagements dar. Doch bedauerlicherweise erhielt dieses für Schöningen großartige Ereignis ein unnötiges Störfeuer, indem Dieter Rose um den Titel „Schöninger Mann“ in einen Markenrechtsstreit trat und kurz nach Erscheinen des ersten Zeitungsartikels über die Projektgenese im Februar 2018 die Rechte am Begriff „Schöninger Mann“ anmeldete. Letztlich mündete dies in einer Klage gegen die Stadt Schöningen und Peter Tuma.

Oberlandesgericht schreitet ein


Nun wurde der mutmaßliche Anspruch Roses in zwei Instanzen abgelehnt. Bereits das Landesgericht wies in seiner Begründung besonders auf den unmittelbaren Zusammenhang zwischen besagter Presseveröffentlichung und der Eintragung der Marke durch den Kläger hin. Auch auf die Urheberschaft Peter Tumas legte das Landesgericht besonderen Wert. Der Begriff“ Schöninger Mann“ sei hauptsächlich auf dessen künstlerische Tätigkeit bezogen. Die zweite Instanz, das Oberlandesgericht, bestätigte diese Entscheidung.

Mehrfach hatte Rose mit einseitigen Meldungen den Weg in die Öffentlichkeit gesucht. Als besonders infam wurde seitens der Stadt seine Äußerung empfunden, sie habe sich Peter Tuma gegenüber „hintertrickreich“ verhalten. „Ich bedaure sehr, dass diese Aussage ohne eine journalistische Überprüfung den Weg in die Medien gefunden hat. Die Stadt Schöningen ist stolz und dankbar, dass Peter Tuma sich in diesem Projekt für seine einstige Heimatstadt engagiert hat. Diese konstruktive Zusammenarbeit planen wir, fortzusetzen. Glücklicherweise wusste Herr Tuma diese Veröffentlichung sofort richtig einzuschätzen, so dass unsere gute Beziehung keinen Schaden genommen hat“, so Bürgermeister Henry Bäsecke. „Wir freuen uns auf weitere gemeinsame Maßnahmen und bedanken uns bei der Kanzlei Hoßbach für den hervorragenden Rechtsbeistand in dieser Angelegenheit.“


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