Erster Vogelgrippe-Fall im Landkreis: Das sollte man beachten

Labortests haben einen Fall von Geflügelpest bei Königslutter nachgewiesen. Der Landkreis gibt Verhaltenstipps. Weitere Maßnahmen sind nicht ausgeschlossen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Matthias Kettling

Helmstedt. Die Vogelgrippe ist nun auch im Landkreis Helmstedt angekommen. Am gestrigen Montag wurde der erste Fall im Labor nachgewiesen. Darüber informiert die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung und gibt Verhaltenstipps für Spaziergänger und Geflügelhalter.



Bei dem infizierten Tier handele es sich um einen Kranich, der am vergangenen Donnerstag bei Königslutter am Elm im Ortsteil Beienrode gefunden worden sei. Weitere tote Vögel seien am Wochenende gemeldet worden, die Laborbefunde stünden aber noch aus. Es sei damit zu rechnen, dass sich weitere Verdachtsfälle von Infektionen mit der sogenannten Vogelgrippe bestätigen werden. Damit habe das dynamische Geschehen im Bereich der Geflügelpest auch den Landkreis Helmstedt erreicht. Weiterhin gelte, dass die Geflügelpest für den Menschen ungefährlich ist. Die Maßnahmen dienten vor allem dem Schutz von Nutzgeflügel.

Verhaltenstipps für Bürger


Das Veterinäramt des Landkreises nimmt dies zum Anlass, einige allgemeine Verhaltenshinweise zum Thema zu geben. Wer tote Tiere findet, solle dies nicht oder nur mit Handschuhen anfassen. Vor einer Meldung sollten Finder einschätzen, ob möglicherweise eine natürliche oder andere Todesursache vorliegen kann – beispielsweise durch den Straßenverkehr. Wenn keine Meldung erforderlich ist, sollen tote Vögel in einem Beutel verpackt und ausschließlich in der Restmülltonne entsorgt werden. Dabei sollten immer Handschuhe und wenn möglich eine FFP3-Maske getragen werden. Tiere in der Wildnis sollten am Fundort liegengelassen werden. Bei Auffälligkeiten oder mehreren toten Wildvögeln an derselben Stelle sollte das Veterinäramt informiert werden.

Finder können sich während der Bürozeiten an das Veterinäramt unter der Nummer 05351 / 121-1555 oder per E-Mail an Veterinaeramt@landkreis-helmstedt.de wenden. Die Meldungen würden schnellstmöglich bearbeitet. Es bestehe keine Notwendigkeit Polizei oder Feuerwehr sofort zu informieren.

Tipps für Geflügelhalter


Es gelte, die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten, die grundsätzlich für Tier- und insbesondere Vogelhalter gelten: Tote Tiere nicht oder nur geschützt (Handschuhe, Maske) anfassen, Kontakt zu Wildvögeln generell möglichst vermeiden, nicht mit Straßenschuhen in
den Haltungsbereich hineingehen oder vorher desinfizieren, allgemeine Hygienemaßnahmen beachten (vor dem Betreten des Stalls Hände waschen und desinfizieren). In für Wildvögel nicht zugänglichen Bereichen Futterquellen schaffen. Falls sich das
Infektionsgeschehen weiter dynamisiere, sei eine Allgemeinverfügung, die Maßnahmen zum Schutz von Nutzgeflügel beinhaltet, bereits vorbereitet und könne kurzfristig in Kraft treten.

Weitere Information gibt es auch beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

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