Grasleben. Die Samtgemeinde Grasleben äußert sich in einer Pressemitteilung zu dem anstehenden Prozess gegen das Amt für regionale Landesentwicklung.
Am Mittwoch, den 2. Juli, findet vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig die mündliche Verhandlung in der Fördermittelstreitigkeit zwischen der Samtgemeinde Grasleben und dem Amt für regionale Landesentwicklung statt. Gegenstand sei die Kürzung einer zugesagten
Landesförderung um 25.000 Euro für den Bau eines Minispielfeldes aufgrund vermeintlicher Formfehler in der Ausschreibung.
Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters
Samtgemeindebürgermeister Gero Janze äußert sich dazu wie folgt: „Hier geht es nicht um ein Minispielfeld, sondern um ein Paradebeispiel ausufernder Bürokratie. Drei Bescheinigungen waren formal nicht korrekt abgefragt oder wurden verspätet nachgereicht – für das Amt Anlass genug, die Förderung ohne Vorwarnung um ein Viertel zu streichen. Wer so mit kleinen, hochverschuldeten Kommunen umgeht, verhindert vor Ort wichtige Projekte.“ Janze kritisiert das Verhalten des Amtes für regionale Landesentwicklung als juristisch stoisch und menschlich unzugänglich und führt weiter aus: „Statt gemeinsam eine Lösung zu suchen, wurde der Widerspruch unserer kleinen Verwaltung von sicher bestens geschulten Juristen des Landes vom Tisch gewischt. [...] Ich habe zwar wenig Hoffnung für das gerichtliche Verfahren, hier geht es aber auch ums Prinzip und die öffentliche Wahrnehmung dieser maßlosen Ungerechtigkeit.“ Die Samtgemeinde bezieht sich dabei auch auf die grundsätzliche Problematik der übermäßigen Komplexität staatlicher Förderverfahren.
Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund unterstützt Sichtweise
Auch der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) unterstützt laut der Pressemitteilung diese Sichtweise. Präsident Dr. Marco Trips bezeichne den Fall Grasleben als „exemplarisch für die Überregulierung in Förderprozessen“ und fordere stattdessen eine solide kommunale Grundfinanzierung. Die Samtgemeinde Grasleben hoffe, dass das Verwaltungsgericht die Situation nicht nur rechtlich, sondern auch mit Blick auf die Belastung kleiner Kommunen bewertet.