Helmstedt. Politik, Landwirtschaft und Umweltverbände haben ein Maßnahmenpaket beschlossen, um mehr Natur-, Arten- und Gewässerschutz zu entwickeln – den sogenannten Niedersächsischen Weg. Im Rahmen des Maßnahmenpakets könnten auch fremde Personen Privatgrundstücke betreten.
Als eine der zahlreichen Maßnahmen werden im Landkreis in den Jahren 2026 und 2027 sogenannte Grünland-Biotopkartierungen durchgeführt. Dabei werden Biotope und ihre zugehörigen Pflanzenarten auf ausgewählten Grünlandflächen zahlenmäßig erfasst sowie die Schutzwürdigkeit der Flächen ermittelt. Für die Kartierungen können Mitarbeiter des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) auch Grundstücke betreten, wie es in einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung heißt.
Dann finden die Kartierungen statt
Die Kartierungen finden jeweils von April bis Oktober im gesamten Landkreis statt. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Auftrag des NLWKN, Aufgabenbereich Biotopschutz. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den kartierenden Fachkräften als Beauftragte des NLWKN erlaubt, Grundstücke außerhalb von Wohngebäuden und Betriebsräumen sowie des unmittelbar angrenzenden befriedeten Besitztums zu betreten (§ 39 NNatSchG).
Hier gibt es weitere Informationen
Das Betreten der Grünlandflächen wird auch auf der Website des NLWKN angekündigt. Bei Fragen dazu können sich Interessierte an den NLWKN wenden. Weitere Informationen über den Niedersächsischen Weg gibt es hier.

