Lehre. Die Gebühren für den Friedhof Groß Brunsrode stammt aus dem Jahr 2007 und die für den Friedhof Lehre aus dem Jahr 2005. Nun hat der Kirchenvorstand im September 2017 für beide Friedhöfe neue Gebühren festgelegt, die durch den Gemeinderat bestätigt werden müssen.
Entsprechend des Vorschlags des Kirchenvorstandes werden sich die Gebühren folgendermaßen ändern:
- Die Gebühr für Einzelgrabstätten wurde von 300 Euro auf 450 Euro angehoben.
- Einzelgrabstellen für ein Kind wurden gebührenfrei gestellt, bisher kosteten sie 130 Euro.
- Die Gebühr für den Reihengrab-Erdbestattungshain wurde von bisher 1.500 Euro inklusive Gedenkstein, Inschrift und Rasenpflege auf 900 Euro inklusive Rasenpflege herabgesetzt. Die Grabplatte fällt hierbei allerdings in die Zuständigkeit der Angehörigen.
- Die Gebühr für Doppelgrabstellen wurde von 800 Euro auf 900 Euro angehoben.
- Für die Beisetzung einer Urne in eine vorhandene Erddoppelgrabstätte wurde eine Gebühr in Höhe von 330 Euro neu aufgenommen.
- Die Gebühr für die Benutzung der Friedhofskapelle wurde von 70 Euro auf 150 euro angehoben.
- Für Entsorgungskosten bei Grabauflösung über die auf dem Friedhof befindlichen Container wurde eine Gebühr in Höhe von 35 Euro neu aufgenommen.
- Die Gebühren für das Abräumen von Grabstellen sind nicht mehr nach den tatsächlich anfallenden Kosten sondern im Voraus nach einem festen Gebührensatz zu zahlen.
Wenn die Gemeinde diesem Vorschlag zugestimmt hat, muss die neue Gebührenordnung von der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig genehmigt werden.
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