Geld für Sportanlagen: Mittel beschlossen - Richtlinie fehlt

von Eva Sorembik


Eine neue Richtlinie soll Förderung von Baumaßnahmen an Sportanlagen regeln. Symbolfoto: Frank Vollmer
Eine neue Richtlinie soll Förderung von Baumaßnahmen an Sportanlagen regeln. Symbolfoto: Frank Vollmer | Foto: Frank Vollmer

Helmstedt. 100.000 Euro pro Jahr will der Landkreis künftig für den Bau und Sanierung von Sportanlagen investieren. Dies geht aus einer Beschlussvorlage, die am morgigen Donnerstag im Ausschuss für Kultur, Heimatgeschichte, Sport und Freizeit auf der beraten wird. Als Grundlage hierfür soll eine Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus erlasen werden.


Wie die Landkreisverwaltung berichtet, habendie kommunalen Spitzenverbände zusammen mit dem Niedersächsischen Innenministerium eine gemein­same Erklärung zum Thema Sportförderungbeschlossen und veröffentlicht. Hintergrund dieser gemeinsamen Erklärung seidie Herausstellung der Bedeutung des Vereinssports in Niedersachsen gewesen. Darin werdeverdeutlicht, dass die Förderung des Sports Aufgabe der Kommunenist. Problem sei aber, dass Sportfördermittel aufgrund der mangelnden Leistungsfähigkeit einzelner Kommunen nur nochin denleistungsstarken Kommunen ankämen.

Bislang fehlen Richtlinien


Um diesem Problem entgegenzuwirken, hatte der Kreistag hat im Rahmen der Beratungen für den Haushalt 2018beschlossen, in den Haushalt 2018 Mittel in Höhe von 150.000Euro für die Sportstättenbauförderung aufzunehmen. Diese Mittel sollen in den Folgejahren ebenfalls eingeplant werden.


Problem ist: Die Gewährung der Fördermittel kann nicht umgesetzt werden, weil eine Richtlinie hierzu fehlt, so die Kreisverwaltung. Hier soll jetzt Abhilfe geschaffen werden. Mit einer Richtlinie, die sich an der des LandesSportBundes Niedersachsen zur Vergabe der Mittel des Landes richtet. So könne gewährleistet werden, dass eine einheitliche Förderregelung für Landes- und Landkreis-Mittel vorherrscht.



Jeder ein Drittel


Ziel ist es nach Informationen des Landkreises eine durchschnittliche "Drittel-Förderung" (1/3 Landesmittel, 1/3kommunale Mittel, 1/3Verein) ins Leben zu rufen, wobei die kommunalen Mittelhälftig zwischen Landkreis und jeweiliger kreisangehöriger Kom­mune aufzuteilen werden sollen.