Genehmigung des Landkreishaushaltes 2016 liegt vor


Symbolbild Foto: Marc Angerstein | Foto: Marc Angerstein



Helmstedt. Erster Kreisrat Hans Werner Schlichting freut sich, die kürzlich eingegangene Haushaltsgenehmigung für 2016 durch das Innenministerium bekanntgeben zu können. Dies teilt der Landkreis in einer Pressemeldung mit. Wie für den Haushalt 2015 wurde eine Genehmigung ohne Auflagen erteilt. "Ich denke, dass dieses auf eine gute Vorbereitung durch die Verwaltung und in den beratenden Gremien sowie auf transparente Verhandlungen mit dem Ministerium zurückzuführen ist", so Schlichting. "Wir sind damit wie geplant, rechtzeitig im Jahr handlungsfähig."

Zwar wird dem Landkreis noch immer keine dauernde Leistungsfähigkeit bescheinigt, jedoch werden die in den kommenden Jahren gemäß Planung zurückgehenden Haushaltsdefizite positiv gewertet. Im Falle der Gewährung der Stabilisierungshilfe von rd. 70 Mio. EUR steht der Landkreis gegenüber dem Land dann in der Pflicht, die Konsolidierungsmaßnahmen auch streng umzusetzen. Den Gesamteinnahmen in Höhe von rd. 168,3 Mio. EUR stehen Gesamtausgaben in Höhe von rd. 175,4 Mio. EUR entgegen, die sich auf folgende Bereiche erstrecken:

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Wie aus dem vorstehenden Schaubild deutlich erkennbar ist, werden rd. 2/3 der Ausgaben des Jahres 2016 für die Sozialen Hilfen und die Kinder-, Jugend- und Familienhilfen verwendet. Bei diesen Hilfearten handelt es sich um gesetzliche Pflichtaufgaben. Die Einflussmöglichkeiten seitens des Landkreises Helmstedt sind dabei äußerst gering. In beiden Bereichen ist seit Jahren eine stetige Steigerung zu verzeichnen. Die erhebliche Steigerung im Jahr 2016 ist zu einem Großteil auf die Aufwendungen im Zusammenhang mit den Flüchtlingen und Asylbewerbern zurückzuführen.

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Im investiven Bereich können ebenfalls alle vorgesehenen Maßnahmen durch die erteilte Kreditgenehmigung durchgeführt werden. Mit rd. 7 Mio. EUR, 2 Mio. EUR über dem Vorjahr liegend, hat der Landkreis Helmstedt ein sehr ehrgeiziges Ziel vor Augen. Es sind Maßnahmen in den Bereichen Kreisstraßenbau, Gebäudebrandschutz und Gebäudeinstandhaltung, sowie Beschaffungen für den Katastrophenschutz, die Kreisfeuerwehr und den Schulbereich vorgesehen, die sich wie folgt aufteilen:
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