Gericht stoppt Abschuss: Wolf darf nicht getötet werden

Der Wolf, der im Landkreis Helmstedt immer wieder Schafe gerissen haben soll, bleibt vorerst verschont. So hat es das Oberverwaltungsgericht entschieden.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Helmstedt. Der Wolf mit der Kennung "GW3559m" darf nicht abgeschossen werden. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden und damit die Vollziehbarkeit der Wolfs-Abschussgenehmigung im Landkreis Helmstedt ausgesetzt. Zwei Umweltvereinigungen hatten gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig Beschwerde eingelegt. Das geht aus einer Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts hervor.



Hintergrund ist eine Serie von Nutztierrissen zwischen Juli 2024 und März 2025. In 14 Fällen, bei denen mehr als 100 Schafe getötet oder verletzt wurden, konnte der Wolfsrüde GW3559m aus dem Wolfsburger Rudel als Verursacher identifiziert werden. Um weitere wirtschaftliche Schäden abzuwenden, hatte der Landkreis Helmstedt im Mai 2025 eine bis Ende des Jahres befristete Genehmigung zur „zielgerichteten Entnahme“ des Tieres erteilt. Die Verfügung sollte jedoch erst dann wirksam werden, wenn der Wolf erneut Nutztiere in einem bestimmten Gebiet trotz festgelegter Schutzmaßnahmen reißen würde.

Alternativen nicht ausreichend geprüft


Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte den Eilantrag der Umweltverbände zunächst abgelehnt und die Genehmigung für voraussichtlich rechtmäßig gehalten. Die Richter des OVG kamen nun zu einer anderen Einschätzung. Die Beschwerdeführer hätten zu recht bemängelt, dass das Verwaltungsgericht zumutbare Alternativen zur Tötung des Wolfs nicht ausreichend geprüft habe. Zudem sei die Bedingung, wann die Genehmigung gilt, nicht klar genug formuliert, so der Senat.

Die Abschussgenehmigung ist damit zwar noch nicht aufgehoben, darf aber vorläufig nicht umgesetzt werden. Der Beschluss des OVG ist endgültig.