Grasleben. Im Streit um die Biogasanlage in Grasleben schalteten sich jüngst der Helmstedter Bundestagsabgeordnete Falko Mohrs und der Landtagsabgeordnete Jörn Domeier ein. Die Biogasanlage im Ort führt regelmäßig zu Protesten, da die Anwohner sich vom Geruch belästigt fühlen - Betreiber und Bürgermeister Gero Janze pochen jedoch darauf, dass alle Grenzwerte eingehalten würden. Ein Geruchsgutachten soll jetzt helfen.
Auf Anfrage von regionalHeute.de äußerten sich Mohrs und Domeier wie folgt: "Für uns als Abgeordnete ist es wichtig, einen direkten Austausch mit möglichst Vielen zu erhalten. Während unserer unterschiedlichen Sprechstunden und Veranstaltungen in Grasleben wurden wir gebeten zu unterstützen. Auch wenn heute und mit der Erfahrung der letzten Jahre sicherlich eine Genehmigung so nah an den Ort keine Chance auf Wiederholung hätte, so geht es uns um die Abwägung der unterschiedlichen Interessen."
Zum jetzigen Zeitpunkt sei die Frage deswegen wieder aktuell, da zur nächsten Sitzung des Rates die Biogasanlage mit der Frage eines Geruchsgutachtens auf der Tagesordnung stehe. Das besondere dabei: Die Betroffenen Bürgerinnen und Bürger seien bereit sich finanziell an dem Gutachten zu beteiligen. Auch wenn keine neue Rechtsfolgen für die Betriebserkundungen zu erwarten seien, so hätte solch ein Gutachten die Chance eine entzweite Gemeinschaft wieder zueinander zu bringen. "Uns ist die Gemeinschaft in Grasleben wichtig und daher bitten wir die Ratsmitglieder vor Ort einem Geruchsgutachten zuzustimmen", fahren die beiden Abgeordneten fort.
Bürgermeister: Ein neues Gutachten würde ins Leere laufen
Samtgemeindeoberbürgermeister Gero Janze zweifelt hingegen die Sinnhaftigkeit eines solchen Gutachtens an. So sei die Genehmigung der Biogasanlage inzwischen unanfechtbar geworden.Ein weiteres Gutachten, welches nach der geltenden Rechtslage zwingend auf Grundlage derGeruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) erstellt werden müsste, würde zu keinem wesentlich anderen Ergebnis kommen und daher ins Leere laufen.
Janzeerklärt: "Für die Biogasanlage Grasleben liege eine Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz durch das staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig vor.Dabei seien alle Standortbedingten und meteorologischen Aspekte berücksichtigt worden. Die Geruchsausbreitung wurde unter Berücksichtigung der Vorgabe der GIRL mit einem Fachprogramm berechnet. Das Ergebnis des Gutachtens zeigt, dass der Immissionsgrenzwert nicht überschritten wird." Das Gewerbeaufsichtsamt hat seine Anlagengenehmigung auf dieser Grundlage erteilt. "Die Einhaltung dieser Genehmigung wird vom Gewerbeaufsichtsamt auch ständig überwacht", fügt Janze hinzu.Die Gemeinde habesich – obwohl nicht zuständig – intensiv über Jahre in die Problematiken eingebracht und auf vielfältigste und umfangreiche Art versucht, zu vermitteln. Trotz erheblichster Anstrengungen kam es laut Kenntnis der Gemeinde zu gerichtlichen Streitigkeiten. Die gerichtliche Klärung war angezeigt, da die Möglichkeiten der Gemeinde als Vermittler beschränkt gewesen seien. Janze: "Um die Problematik zu verdeutlichen, stelle ich gern eine etwas bewusst überspitzte Frage: Stellen Sie bei der PKW-Zulassungsstelle Fragen zu Ihrer Steuererklärung? Zuständig für die Biogasanlage ist und bleibt das Gewerbeaufsichtsamt."
Ob und wie Erfolgversprechend also ein weiteres Gutachten ist, darüber scheiden sich die Geister. Laut der Stadtverwaltung sind die geltenden Grenzwerte zu keinem Zeitpunkt überschritten worden - ein weiteres Gutachten würde zwar Geld kosten, aber zum selben Ergebnis führen - Es würde zwangsweise auf der gleichen Geruchsimmissions-Richtlinie basieren müssen, die maßgeblich für die Zulassung der Anlage verantwortlich war.
Gutachtenohne Ziel?
Dieses Geruchsgutachten biete laut einer gemeinsamen Pressemitteilung von Domeier und Mohrs das Potenzial, dass Fragen geklärt werden können, die zu viel Streit im Ort führen. „Zwar kann aus diesem Gutachten keine unmittelbare Rechtsfolge ergehen, aber der Friede im Ort und die positive Gemeinschaft des Dorfes sind so wichtig, dass ich der Gemeinde dringend anrate das Angebot der Bewohnerinnen und Bewohner anzunehmen und für das Gutachten zu stimmen“, so der Landtagsabgeordnete Jörn Domeier abschließend.
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