Helmstedt hat erste taktile Leitelemente für Menschen mit Sehbehinderung

Mit der Neugestaltung des Kreuzungsbereiches Braunschweiger Straße/Leuckartstraße wurden auch sogenannte taktile Leitelemente für Menschen mit Sehbehinderung verlegt.

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Symbolfoto | Foto: Pixabay

Helmstedt. Wer in diesen Tagen im Kreuzungsbereich der Braunschweiger Straße und Leuckartstraße unterwegs ist, dem fallen sie sofort ins Auge: gerippte graue Markierungen in der hellen Pflasterung der Gehwege, die sich wie ein feines Netz über den Boden ziehen. Es handelt sich neben den weißen Gehwegmarkierungen am Lindenplatz um die ersten taktilen Leitelemente Helmstedts.



Diese Bodenindikatoren seien ein unverzichtbarer Wegweiser für blinde und sehbehinderte Menschen. Mithilfe ihres Langstocks können sie die Rippen im Boden ertasten und so sicher die Straßenseite wechseln oder Hindernisse umgehen, heißt es in einer Mitteilung des Landkreises.

Ein häufiges Missverständnis: Die „Parkplatz-Falle“


Viele Bürgerinnen und Bürger kennen die Bedeutung dieser Linien noch nicht. Beobachtungen zeigen, dass Fahrzeuge oft direkt auf oder unmittelbar vor den Leitelementen abgestellt werden. Die Annahme, es handle sich um eine großzügige Parkmarkierung, ist jedoch falsch und für Betroffene gefährlich.

„Wenn ein Auto direkt am Leitstreifen steht, kann schon ein leicht überstehender Stoßfänger eine gefährliche Stolperfalle für einen sehbehinderten Menschen werden“, erklärt Thomas Hartmann, der Vorsitzende des Beirates für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Helmstedt. „Die taktile Leitlinie muss auf ihrer gesamten Länge absolut freigehalten werden, damit der Gehweg ertastet werden kann“.

Gegenseitige Rücksichtnahme im Fokus


Der Behindertenbeirat bittet daher alle Verkehrsteilnehmer/-innen um erhöhte Aufmerksamkeit. Die neuen Elemente an der Braunschweiger Straße und Leuckartstraße sind ein wichtiger Schritt, um Helmstedt inklusiver zu machen. Damit das System funktioniert, ist die Mithilfe der Autofahrer gefragt. Daher sollten folgende Punkte unbedingt beachtet werden, rät die Kreisverwaltung.

Parkverbot beachten: Halten oder parken Sie nicht unmittelbar an den gerippten Linien.

Abstand halten: Lassen Sie genug Raum, damit Menschen mit Langstock die taktilen Leitlinien ungehindert ertasten können.

Weitersagen: Klären Sie Nachbarn oder Freunde auf, die die Bedeutung der Markierungen vielleicht noch nicht kennen.

Ein rücksichtsvolles Miteinander sorgt dafür, dass alle Verkehrsteilnehmer – ob mit oder ohne Sehbehinderung – sicher an ihr Ziel kommen.

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