Helmstedt. Vonseiten der Stadt Helmstedt wird es in 2026 keine neuen Grundsteuerbescheide geben. Auch bei weiteren Abgaben verzichtet die Stadt auf Erhöhungen.
Die Verwaltung teilt mit, dass die Stadt aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen auf das Versenden neuer Grundsteuerbescheide in diesem Jahr verzichten werde. Die in 2025 beschlossenen Hebesätze für die Grundsteuer bleiben gültig und werden nicht erhöht. Zudem gebe es keine Erhöhung der Gebührensätze zur Straßenreinigung und des Niederschlagswassers. Auch dafür seien keine neuen Bescheide notwendig.
Keine Steuererhöhung für Hundehalter
Auch für Hundehalter werde es in 2026 keine neuen Abgabenbescheide geben. Die Gebührensätze für die Hundesteuer des Vorjahres werden nicht erhöht. Gleichwohl werde auf die Versendung von Fälligkeitshinweisen verzichtet. Die Hundesteuermarken seien weiterhin gültig, teilt die Verwaltung mit.
Für alle Grundstückseigentümer und Hundebesitzer gelten die zuletzt zugesandten Abgabenbescheide also weiterhin bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides. Zu beachten seien deshalb die gewohnten Zahlungstermine, für die Quartalszahler (15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.) sowie der 1.7. für die Jahreszahler und die Hundesteuer. Die Stadtverwaltung bittet darum, die Beträge zu den genannten Terminen an die Stadtkasse zu entrichten, es sei denn diese werden von der Stadtkasse eingezogen. Um eine reibungslose Zuordnung gewährleisten zu können, wird gebeten das Kassenzeichen bei der Überweisung mit anzugeben.

