Igelschutz: Landkreis verhängt Nachtfahrverbot für Mährobotor

Das Verbot gilt ab einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages.

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Helmstedt. Der Landkreis Helmstedt erlässt eine Allgemeinverfügung zum Schutz des Igels. Danach ist ab Inkrafttreten der Verordnung der Betrieb von Mährobotern nachts verboten. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landkreises hervor.



Das Verbot gilt ab einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages. Der Westeuropäische Igel (Westigel; Erinaceus europaeus) ist gemäß Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Da die Bestände des Westigels rückläufig sind, steht er auf der Vorwarnliste der Roten Liste der Säugetiere in Niedersachsen und Bremen. Die Ursachen für den Bestandsrückgang sind vielfältig. Ein Faktor ist der immer häufigere Einsatz von Mährobotern. Diese stellen eine zusätzliche Gefahrenquelle für den Igel dar. Da Mähroboter geräuscharm und autonom arbeiten, werden diese auch vermehrt nachts genutzt. Der Westigel ist ein nachtaktives Tier, welches bei Gefahr nicht flüchtet, sondern auf den Schutz seines Stachelkleides vertraut. Bei einem Zusammentreffen zwischen Igel und Mähroboter kann der Igel gravierende Schnittverletzungen erleiden, welche erhebliche Leidenszeiten zur Folge haben.

Schutz für Igel und Wildtiere


Technische Lösungen verschiedener Hersteller von Mährobootern bieten derzeit noch keinen ausreichenden Schutz vor Verletzungen.
Die Allgemeinverfügung zum Verbot des nächtlichen Einsatzes von Mährobotern ist daher laut Begründung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises zur Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen erforderlich und stellt einen effektiven Beitrag zum Schutz von Igeln und weiteren kleinen Wildtieren dar.


Von dem Verbot kann auf Antrag eine Ausnahme erteilt erteilt werden. Dazu muss nachgewiesen werden, das im konkreten Einzelfall keine Gefahr für Leib und Leben von Igeln durch den Einsatz von Mährobotern ausgeht (z.B. bei Rasenflächen auf Dächern).

Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach Veröffentlichung in Kraft. Den vollständigen Text finden Sie auf der Homepage des Landkreises.

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