Im Julius-Bad entfällt die Testpflicht - Dafür gibt es andere Einschränkungen

Um Schwimmkursen mehr Raum zu geben, wird der öffentliche Badebetrieb eingeschränkt.

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Archivbild | Foto: Bäder und Dienstleistungsgesellschaft Helmstedt mbH

Helmstedt. Ab 12. April entfällt im Julius-Bad die Anwendung des Pandemie-Hygienekonzepts. Eine Testpflicht gibt es dann nicht mehr. Allerdings gibt es Beschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten durch Schwimmkurse. Das teilt die Bäder- und Dienstleistungsgesellschaft Helmstedt mbH in einer Pressemeldung mit.



Um das Schwimmenlernen von Kindern zu forcieren und die bestehenden langen Wartelisten bei den Schwimmkursen abzubauen ist die Nutzung des Julius-Bads ab 12. April von Montag bis Freitag in der Zeit von 14:15 bis 16:15 für den öffentlichen Badebetrieb gesperrt. In diesem Zeitfenster findet schwerpunktmäßig Lehrschwimmen statt. Vereine und Gruppen mit eigener Wasseraufsicht sowie Schulen können in diesem Zeitraum das Bad nutzen.

Um Verständnis wird gebeten


Die Besucher des Therapiebeckens und der Saunalandschaft werden um Verständnis gebeten, dass die Nutzung des Beckens beziehungsweise der Schwimmhalle im genannten Zeitraum nicht möglich ist. Das Julius-Bad ist ansonsten zu den gewohnten Zeiten von Dienstag bis Sonntag geöffnet.

Auch wenn das Hygienekonzept entfällt, gibt es einiges zu beachten. Besucher, die nicht frei von Infektionssymptomen sind, werden gebeten vom Besuch des Bads abzusehen. Außerdem wird empfohlen, im Bad - außerhalb der Becken und Saunakabinen - eine medizinische oder eine FFP2 Maske zu tragen und möglichst Abstand zu halten. Die wichtigsten Informationen finden Sie unter www.Julius-Bad.de.