Impfpflicht in Einrichtungen: Landkreis macht Impfangebot

Bei Bedarf kommen die mobilen Impfteams in die jeweilige Einrichtung.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Rudolf Karliczek

Helmstedt. Aufgrund der Einführung der Impfpflicht gemäß Infektionsschutzgesetz ab dem 16. März unterbreitet das Gesundheitsamt mit seinen angegliederten mobilen Impfteams des Landkreises Helmstedt allen betroffenen Einrichtungen und Unternehmen für ihre dort noch nicht beziehungsweise noch nicht vollständig geimpften Tätigen ein Impfangebot. Das berichtet der Landkreis Helmstedt in einer Pressemeldung.



Bei Interesse kann man sich an Frau Seeger, telefonisch erreichbar unter 05351/121-1446 oder per E-Mail an dana.seeger@landkreis-helmstedt.de wenden. Alle Betroffenen können sich selbstverständlich auch bei ihrer Hausärztin/ihrem Hausarzt oder bei den freien Impfterminen der Mobilen Impfteams impfen lassen.

Alle Beschäftigte betroffen


In diesem Zusammenhang wird auf die Prüf- und Meldepflicht der betroffenen Einrichtungen und Unternehmen hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht, dass die Impfpflicht sich nicht nur auf die Beschäftigten sondern auf alle dort Tätigen bezieht. Weitere Informationen findet man hier.


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