Inzidenz über 10: Landkreis erlässt strengere Regeln

Ab morgen gelten somit die Schutzmaßnahmen der Niedersächsischen Corona-Verordnung, die bei 7-Tage-Inzidenzen von mehr als 10, aber nicht mehr als 35 greifen.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Helmstedt. Im Landkreis Helmstedt hat die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 10 an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten. Das bedeutet, dass ab dem morgigen Donnerstag neue Corona-Regeln im Landkreis gelten und eine neue Allgemeinverfügung in Kraft tritt. Darüber informierte die Landkreisverwaltung am Mittwochabend.


Ab morgen gelten somit die Schutzmaßnahmen der Niedersächsischen Corona-Verordnung, die bei 7-Tage-Inzidenzen von mehr als 10, aber nicht mehr als 35 greifen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Kontaktbeschränkungen, wonach sich nur noch 10 Personen aus 10 Haushalten treffen dürfen, zuzüglich Kinder, Geimpfte und Genesene.

Entscheidend seien die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten regionalen Inzidenzwerte. Am 8. August betrug die 7-Tage-Inzidenz 14,2, am 9. August 14,2, am 10. August 13,1, sowie am 11. August 16,4. Somit ist der Dreitagesabschnitt erfüllt. Da das Infektionsgeschehen nicht nur einem bestimmten, räumlich abgrenzbaren Bereich zugeordnet werden kann, gelten die Schutzmaßnahmen ab dem 12. August.

Es wird angeordnet, dass in Bezug auf die nachstehend aufgeführten Bereiche, die Schutzmaßnahmen bei einer Inzidenz von nicht mehr als 10 (Stufe 1 des Corona-Stufenplans) gelten:

• Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen
• Veranstaltungen von Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern oder ähnlicher Einrichtungen sowie von Kinos
• Stadtführungen und Führungen durch Natur und Landschaft
• Touristische Schiffs- und Kutschfahrten und touristische Busfahrten
• Seilbahnen
• Beherbergung
• Gastronomie sowie Diskotheken, Clubs, Bars und ähnliche Einrichtungen
• Wochenmärkte

Die Allgemeinverfügung tritt am 12. August in Kraft. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Helmstedt über die Unterschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 10 nach § 1 b Abs. 2 Niedersächsische Corona-Verordnung vom 29. Juli tritt gleichzeitig außer Kraft.Diese Allgemeinverfügung gilt bis auf Weiteres.


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