Kastrationspflicht für Katzen: Helmstedt verzichtet auf Regelungen

von Eva Sorembik


Symbolfoto: Anke Donner
Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner)

Helmstedt. Am vergangenen Mittwoch hatte der Rat der Stadt Wolfsburg einstimmig beschlossen, dass Besitzer von freilaufenden Katzen künftig ihre Tiere nicht nur einer Kastration unterziehen und mit einem Chip kennzeichnen lassen müssen, sondern diese auch in einem Haustierregister aufnehmen lassen müssen. Doch wie sieht es in Helmstedt aus?


Als Hintergrund für die Änderung der Verordnung über die Kastrationspflicht von Katzen beruft sich die Wolfsburger Stadtverwaltung darauf, dass bloße Kennzeichnungsflicht nicht ausreiche. Eine Kennzeichnung durch einen Mikrochip seiwertlos, wenn sie nicht mit den Tier- oder Halterdaten in einer zentralen Datenbank kombiniert werde. Erst beides zusammen ermögliche eine Identifizierung des Tieres.

regionalHeute.de hat bei der Stadt- und Kreisverwaltung nachgefragt, wie diese den Vorstoß der Wolfsburger beurteilt und ob eine vergleichbare Lösung auch in Helmstedtin Betracht kommt.

Derzeitgibt es in der Stadt Helmstedt keine Kastrationsverordnung für freilaufende Katzen, außer in Büddenstedt. Der Ortsteil, der erst seit der Fusion im Juli vergangenen Jahres zur Stadt Helmstedt gehört, hatte im April 2015 eine Kastrationsverordnung erlassen, die neben der Kastrationspflicht eine Kennzeichnungspflicht durch Tätowierung oder Mikrochip vorsah. Diese Verordnung laufe jedoch zum Ende des Jahres 2018 aus, wie Stadt-Pressesprecherin Martina Hartmann auf Nachfrage von regionalHeute.de berichtet. Vor diesem Hintergrund stünden Änderungen, wie sie in Wolfsburg erfolgt sind, in Helmstedt derzeit nicht zu Diskussion, so Hartmann abschließend.

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