Helmstedt. Der Landkreis teilt mit, dass die im Rahmen der Corona-Pandemie zunächst bis zum 18. April angewiesene Untersagung der außerschulischen Nutzung der landkreiseigenen Schulsporthallen (inklusive Lehrschwimmbecken) und Schulräume bis zu den Sommerferien verlängert wird. Alle für diesen Zeitraum genehmigten außerschulischen Nutzungen werden widerrufen. Auch eine Sondernutzung in den Sommerferien wird zum jetzigen Zeitpunkt als nicht genehmigungsfähig gesehen.
Keine außerschulische Nutzung der Sporthallen bis zu den Sommerferien
Der Landkreis verlängert das Nutzungsverbot für landkreiseigene Sporthallen außerhalb schulischer Aktivitäten bis zu den Sommerferien.
Symbolbild. | Foto: Pixabay