Königslutter: Kommt die "Interessengemeinschaft Rennebach"?

von Frederick Becker


Die Stadtverwaltung aus Königslutter schlägt eine Vereinbarung mit Anwohnern vor, um den Rennebach auf Vordermann zu bringen. Foto: Christoph Böttcher
Die Stadtverwaltung aus Königslutter schlägt eine Vereinbarung mit Anwohnern vor, um den Rennebach auf Vordermann zu bringen. Foto: Christoph Böttcher | Foto: Christoph Böttcher

Königslutter. Die Stadt schlägt Anliegern eine Vereinbarung vor, die die Wiederbewässerung des Rennebachs regeln soll. Das Gewässer führte einst Wasser, liegt nun aber trocken.


Die städtischen Gremien werden sich in der kommenden Woche mit der Angelegenheit befassen. Mit dem Vereinbarungsentwurf, so die Verwaltung, "soll der Versuch unternommen werden, mit allen Grundstückseigentümern („Rennebachanliegern“) eine gemeinsame Lösung zur Wiederbewässerung des „ehemaligen Rennebaches“ zu finden. Dies könne jedoch nur gelingen, "wenn alle Grundstückseigentümer hieran ein Interesse haben. Aufgrund der Vielzahl an betroffenen Eigentümern ist dies kein einfacher Prozess, der sehr leicht scheitern kann."

Der Vereinbarungsentwurf enthält aus Sicht der Verwaltung alle notwendigen Regelungsinhalte. Er solle deshalb als Grundlage für eine Anliegerversammlung dienen. "Derzeit ist hinsichtlich der Tragung von möglichen Kosten geregelt, dass jeder Grundstückseigentümer (Vereinbarungspartner) die auf seinem Grundstück anfallenden Kosten selbst trägt. Eine Kostentragung und mithin Kostenteilung durch die Gemeinschaft an sich wäre eine Alternative, die bisher nicht vorgeschlagen worden ist", stellt die Verwaltung klar.

Die Interessengemeinschaft soll die Anlage pflegen


Gleichfalls würde nach dem Entwurf die Stadt beispielsweise die Unterhaltungs- und Kontrollkosten der Wiederbewässerung selbst tragen. Sollten diese Kosten auf die Gemeinschaft umgelegt werden, wäre eine entsprechende Regelung von Nöten. "Aufgrund der Vielzahl an Beteiligten" schlägt die Verwaltung vor, dass eine „Interessengemeinschaft Rennebach“ gegründet werden solle. Sie solle als Ansprechpartner für die Verwaltung fungieren und bei entsprechender Regelung Mängel auf Kosten der Gemeinschaft beseitigen. Sofern dem Vereinbarungsentwurf als Grundlage für eine Anliegerversammlung zugestimmt werde, würde hierzu entsprechend eingeladen und über das Ergebnis berichtet werden.


mehr News aus Helmstedt