Kreisverkehrswacht bietet Fortbildung zum Thema "Sonderrechte" an


Die Verkehrwacht bietet eine Fortbildung zum Thema "Sonderrechte" für die Feuerwehr an. Symbolfoto: Kreisverkehrswacht
Die Verkehrwacht bietet eine Fortbildung zum Thema "Sonderrechte" für die Feuerwehr an. Symbolfoto: Kreisverkehrswacht

Grasleben. In Abstimmung mit Ortsbrandmeister Christoph Hasenfuß findet am kommenden Donnerstag, 18 Januar, um 19 Uhr eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema Sonderrechte für die Feuerwehr statt. Dies gab die Kreisverkehrswacht in einer Pressemitteilung bekannt. Als Referent ist der Verkehrssicherheitsberater der Polizei, Ulf Barnstorf dabei.


Im Mittelpunkt der Veranstaltung werde nach Informationen der Kreisverkehrswacht § 35 der Straßenverkehrsordnung stehen. Dieser Paragraph sei die Rechtsgrundlage für verkehrswidriges Verhalten, er sehe aber auch etliche Einschränkungen vor, die die Fahrer von Sonderrechtsfahrzeugen beachten müssen. Sonderrechte dürften nur unter der gebührenden Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Nicht bei jeder Fahrt dürfe man mit Blaulicht und Martinshorn fahren, betont die Kreisverkehrswacht in ihrer Pressemitteilung und macht gleichzeitig auf eine Neuerung im Absatz 9 der Vorschrift aufmerksam. Dort heißt es: „Wer ohne Beifahrer ein Einsatzfahrzeug der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) führt und zur Nutzung des BOS-Funks berechtigt ist, darf ungeschadet des Abs. 1 und 5a abweichend von § 23 Absatz 1a ein Funkgerät oder Handteil eines Funkgerätes aufnehmen und halten“.

Weitere Vorschrift, die Im Rahmen der Fortbildung behandelt werde, ist § 39 der Straßenverkehrsordnung, der die Fahrt mit Blaulicht behandelt.


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