Kulturförderung startet: Anträge sind bis zum 30. September einzureichen

Gefördert werden unter anderem Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Musik, Tanz, Literatur und Kulturvermittlung.

Auch Literaturprojekte werden gefördert. Symbolbild: Pixabay
Auch Literaturprojekte werden gefördert. Symbolbild: Pixabay | Foto: Pixabay

Helmstedt. Kulturell ausgerichtete und handelnde Verbände und Vereine, Einrichtungen und Institutionen, sowie Einzelpersonen und (Projekt-) Gruppen können für ihre Projekte und Maßnahmen beim Landkreis Helmstedt Zuwendungen beantragen. Wie der Landkreis Helmstedt in einer Pressemitteilung berichtet, sei die Hauptsache bei der Förderung, dass die Projekte, Maßnahmen und Anschaffungen im Helmstedter Kreisgebiet erfolgen.


Gefördert werden Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Musik, Theater/Laienspiel, Tanz, Museumsarbeit, Literatur, Bildende/darstellende Kunst und Neue Medien, kulturelle (Weiter-) Bildung und Kulturvermittlung, Erwachsenenbildung, Heimatpflege und Pflege von Kulturerbe sowie sparten- und generationsübergreifende Projekte oder hybride Projektformen, die die Vielfalt des Kulturlebens in der Region erhalten und diese weiterentwickeln. Ferner werden Anschaffungen von Gebrauchsgegenständen gefördert, wenn diese nachweislich der Förderung, der Mitgliederausbildung oder sogar dem Erhalt des Zuwendungsempfängers dienen.

Die als Fehlbedarf gewährte Zuwendung beträgt 33 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Maximal jedoch 3.500 Euro pro Antragsteller im Jahr. Mit dem Projekt/der Maßnahme darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein, und es sind mindestens 25 Prozent Eigenmittel als Deckung der Gesamtkosten nachzuweisen.
Der schriftliche Antrag ist bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres für das Folgejahr bei der Regiestelle Kultur des Landkreises Helmstedt einzureichen. Die vollständige Richtlinie und sämtliche Unterlagen sind auf der Internetseite des Landkreises Helmstedt in der Rubrik Bildung & Kultur, Unterpunkt Kultur nachzulesen und auch herunterzuladen.