Lachgas: Verkauf an Minderjährige ab heute verboten

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Mittwoch eine entsprechende Vorlage der Kreisverwaltung einstimmig beschlossen.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Helmstedt. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Mittwoch eine Vorlage der Kreisverwaltung einstimmig beschlossen. Danach ist im Landkreis Helmstedt ab sofort der Verkauf von Lachgas an Minderjährige verboten. Darüber informiert der Landkreis in einer Pressemeldung.



Das Verkaufsverbot gilt auch für Automaten, die keinen ausreichenden technischen Schutz vor minderjährigen Käufern bieten. Rechtsgrundlage für die Gefahrenabwehrverordnung ist das Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG). Danach sind Verordnungen zur Abwehr auch abstrakter Gefahren möglich.

Als Partydroge missbraucht


Lachgas werde seit geraumer Zeit von Jugendlichen als Partydroge missbraucht. In jüngster Vergangenheit habe es einen Fall im Nachbarlandkreis Gifhorn gegeben, wo Lachgas in Automaten in direkter Nähe einer Schule vertrieben wurde. Auch ein Kiosk in Schöningen habe in sozialen Medien mit dem Verkauf geworben.

Als Rauschmittel werde das bisher frei verkäufliche Lachgas immer häufiger auch von Jugendlichen genutzt wegen mitunter euphorischer Wirkung, Entspannung von Muskeln und traumartigen Halluzinationen. Laut Einschätzung von Amtsarzt Dr. Jörg Lamberg gehen vom Konsum des Narkosemittels erhebliche gesundheitliche Gefahren aus. Sie reichen von Erstickungsgefahr über Blutdruckabfall bis hin zum Kreislaufstillstand und schweren Lähmungen.

Schutz von Kindern und Jugendlichen


"Deshalb greifen wir hier vor allem präventiv ein zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, bevor etwas Schlimmes passiert. Das ist schließlich auch Sinn und Aufgabe der Gefahrenabwehr. Als Landkreis können wir nur für unser Kreisgebiet Regelungen erlassen. Und ein komplettes Verkaufsverbot wäre ein gravierender Grundrechtseingriff, hier in die Gewerbefreiheit. Deshalb haben wir eine Abwägung vorgenommen und ein Verbot des Verkaufs an Minderjährige im Rahmen der Gefahrenabwehr gewählt. Dieses Verbot ist zunächst bis Ende 2027 befristet und hinfällig, sobald der Gesetzgeber darüber hinaus gehende gesetzliche Regelungen erlässt", so der Erste Kreisrat Torsten Wendt.

Die Verordnung wurde im Amtsblatt veröffentlicht und tritt damit am heutigen Freitag in Kraft.


mehr News aus Helmstedt


Themen zu diesem Artikel


Polizei