Helmstedt. Aufgrund der Ausbreitung der Blauzungenkrankheit in Niedersachsen hat der Landkreis Helmstedt eine Allgemeinverfügung erteilt, die die vorbeugende Impfung gegen die Erkrankung ermöglicht. Das teilte der Landkreis am heutigen Mittwoch in einer Pressemeldung mit.
Tierhalter die von dieser Genehmigung Gebrauch machen möchten, müssen dies dem zuständigen Veterinäramt mitteilen. Wie die Mitteilung und Dokumentation erfolgen muss und welche Impfstoffe eingesetzt werden dürfen, ist der Allgemeinverfügung zu entnehmen.
Die Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer. Das Virus wird durch Mücken (Gnitzen) übertragen. Der Einsatz von Insektiziden und Repellentien bieten somit einen gewissen Schutz, dennoch kann es zu einer Infektion kommen. Bricht die Krankheit im Bestand aus, kann es insbesondere bei Schafen und Ziegen zu großem Leid und hohen Tierverlusten kommen. Rinder zeigen deutlich mildere Krankheitsverläufe, deutliche Leistungsrückgänge sind aber zu verzeichnen.
Für Menschen ungefährlich
Da derzeit kein zugelassener Impfstoff zur Verfügung steht, ist für die Impfung eine gesonderte Erlaubnis erforderlich. Diese ergibt sich aus der Allgemeinverfügung des Landkreises Helmstedt. Die Impfungen können auf Veranlassung des Tierhalters freiwillig und auf eigene Kosten durchgeführt werden, sie werden aber zur Zeit nicht angeordnet.
Für die Impfung von Schaf- und Ziegenbeständen gewährt die Niedersächsische Tierseuchenkasse auf Antrag Härtebeihilfen, wenn die entsprechenden Zahlungsvoraussetzungen erfüllt sind.
mehr News aus Helmstedt