Helmstedt. Unter anderem aufgrund der seit Anfang 2021 zu verzeichnenden Wertsteigerungen im Altpapierbereich ließ sich eine Erhöhung der Abfallentsorgungsgebühren vermeiden. Folglich bleiben die Abfallentsorgungsgebühren ab dem 01. Januar für den Bereich der Haushalte (Grund- und Gewichtsgebühr Restabfall und Bioabfall) konstant. Es ergibt sich keine Änderung, wie der Landkreis in einer Pressemitteilung berichtet.
Die Behältertauschgebühr sowie die Gebühr für die "Sperrmüll-Express-Abfuhr“ in Höhe von 65 Euro pro 5 Kubikmeter sind stabil geblieben, die "normale“ Sperrmüllabfuhr bleibt gebührenfrei. Die Sperrmüllabfuhr kann pro Haushalt maximal zweimal pro Kalenderjahr genutzt werden.
Die Gebühr für die Zusatzoption „Biotonne Plus“ beträgt weiterhin 20 Euro pro Kalenderjahr. Hinzu kommt die Leistungsgebühr (Gewichtsgebühr), welche sich nach dem verwogenen Gewicht der "Biotonne Plus“ berechnet sowie gegebenenfalls 10 Euro für die Ausstellung einer Ersatzvignette. Die Kosten für Kleinanlieferungen (kofferraumübliche Menge bis 600 Liter und bis 400 Kilo) von Abfällen aus Haushaltungen, die nicht über die Hausmüll- und Sperrmüllsammlung entsorgt werden können, betragen weiterhin 15 Euro.