Helmstedt. Wie schon in den vergangenen Jahren gehört der Landkreis Helmstedt auch in diesem Jahr zu den Bedarfszuweisungsempfängern im Land Niedersachsen. Bedingt durch die insgesamt rückläufige Zahl der anspruchsberechtigten Kommunen erhält der Landkreis diesmal 5 Mio. Euro.
„Trotz des vorläufigen positiven Jahresergebnisses 2015 von rd. 5 Mio. schiebt der Landkreis Helmstedt noch immer einen Fehlbetrag von rd. 102 Mio. Euro vor sich her“, erklärt der Erste Kreisrat Hans Werner Schlichting.
„Insgesamt gesehen sind wir aber auf dem richtigen Weg“, so Schlichting weiter. „Mit der Stabilisierungshilfe von knapp 70 Mio. Euro, deren Auszahlung ebenfalls noch in diesem Jahr erfolgen wird, kann der Fehlbetrag auf unter 1/3 des Vorjahresbetrages gesenkt werden.
Nun gilt es mit Augenmaß den Spagat zwischen Wünschenswertem und Notwendigem zu finden, denn noch ist die anzustrebende „dauernde Leistungsfähigkeit“ nach dem Gemeindehaushaltsrecht nicht erreicht.“
Landkreis Helmstedt erhält 5 Mio. Euro Bedarfszuweisungen
Symbolbild. Foto: Marc Angerstein | Foto: Marc Angerstein
