Landkreis Helmstedt erlässt Betretungsverbote für Einrichtungen

Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten dürfen bestimmte Einrichtungen nicht mehr betreten.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Helmstedt. Am heutigen Donnerstag hat der Landkreis Helmstedt für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 betroffenen Gebieten zur Beschränkung des Besuchs von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und stationären Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe eine Allgemeinverfügung erlassen. Dies teilt der Landkreis Helmstedt in einer Pressemitteilung mit.


Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Auch in Deutschland gibt es mittlerweile eine Reihe von Fällen, meist in Verbindung mit Reisen in Risikogebiete und aus besonders betroffenen Regionen. Die Erkrankung COVID-19 verläuft in den meisten Fällen als grippaler Infekt und ist von einem Schnupfen oder einer echten Grippe (Influenza) klinisch nicht zu unterscheiden.

So dürfen Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut aufgehalten haben, Kitas, Schulen, Hochschulen, Landesbildungszentren, Tagesbildungsstätten und Heime in denen sich überwiegend minderjährige Personen aufhalten nicht betreten. Das Gleiche gilt für Krankenhäuser, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen und Einrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt. Hier seien behandlungsbedürftige Personen von dem Betretungsverbot jedoch ausgenommen. Weiterhin betroffen sind hingegen stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe, wie Heime für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderung, stationäre Einrichtungen der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Auch hier seien behandlungsbedürftige von dem Betretungsverbot ausgenommen.

Ausreichend sei, dass die entsprechende Festlegung der Gebiete durch das RKI innerhalb der 14-Tages-Frist erfolge.

Was sind Risikogebiete und ab wann zählt der Aufenthalt?



Die Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete seien unter www.rki.de/ncov-risikoge- biete tagesaktuell abrufbar.

Als Aufenthalt gelte nicht ein nur kurzzeitiger Kontakt zum Beispiel im Rahmen eines Tankvorgangs, einer üblichen Kaffeepause oder eines Toilettengangs.

Weitere Informationen zum Coronavirus und zur Allgemeinverfügung gibt es auf der Homepage des Landkreises Helmstedt.


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