Landkreis Helmstedt verbietet außerschulische Nutzung von Sportstätten

Im Rahmen des erneuten Lockdowns wurde diese Entscheidung getroffen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Helmstedt. Der Landkreis Helmstedt gibt in einer Pressemitteilung bekannt, dass aufgrund der am 28. Oktober gefassten Beschlüsse des Bundes und der Länder zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie ab dem heutigen Montag die Sportstätten (Hallen und Plätze), sowie Schulräume des Landkreises Helmstedt zunächst befristet bis zum 30. November zur außerschulischen Nutzung nicht zur Verfügung stehen. Alle vom Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport erteilten Nutzungsgestattungen werden für diesen Zeitraum widerrufen.


mehr News aus Helmstedt