Helmstedt. Der Landkreis Helmstedt als Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, in Kürze eine Allgemeinverfügung zur zielgerichteten Tötung des für die Rissereignisse der jüngsten Zeit verantwortlichen Wolfes zu erlassen. Das teilt der Landkreis in einer Pressemeldung mit.
Um einen rechtssicheren Vollzug zu gewährleisten, wird die Allgemeinverfügung strenge Einschränkungen beinhalten. So darf der benannte Wolf erst dann entnommen werden, wenn er nach Inkrafttreten der Allgemeinverfügung Weidetiere unter Überwindung von zumutbarem Herdenschutz gerissen hat. Auch dürfen für die Aufzucht der Welpen erforderliche Elterntiere bis zum Ablauf des 30. Juni 2025 nicht getötet werden.
"Großer Erfolg für den Naturschutz"
Seit dem Jahr 2000 ist der Wolf in Deutschland wieder ansässig. Dies sei ein großer Erfolg für den Naturschutz, bedeute aber auch große Probleme für die Weidetierhalter. Im Jahr 2011 wurde das erste Wolfsterritorium in Niedersachsen nachgewiesen. Die meisten neuen Territorien in Niedersachsen würden durch Wölfe gegründet, welche aus Rudeln in anderen Bundesländern stammen, daher gebe es in Niedersachsen eine überdurchschnittliche Wachstumsrate bei den nachgewiesenen Wolfsterritorien. Mit der stetig wachsenden Anzahl an Territorien seien verstärkt auch Risse von Weidetieren im Landkreis Helmstedt, der Stadt Wolfsburg und dem Landkreis Wolfenbüttel festzustellen.
Der Wolf ist eine streng geschützte Art, ihm darf damit grundsätzlich nicht nachgestellt werden, so der Landkreis. Die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden könnten im Einzelfall Ausnahmen zulassen zur Abwendung ernster land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden. Derlei Schäden seien unzweifelhaft bereits eingetreten. Eine ausnahmsweise Tötung dürfe aber nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert.
Zumutbare Alternativen zur Tötung
In Deutschland sei angesichts der Populationsdynamik davon auszugehen, dass eine Entnahme eines Einzeltieres oder weniger Tiere eines Rudels nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands führe. Trotzdem seien zur Vermeidung von Rissereignissen zumutbare Alternativen zur Tötung unbedingt anzuwenden. Erst wenn diese überwunden werden, können Entnahmemaßnahmen greifen. Der Landkreis Helmstedt empfiehlt daher den Weidetierhalten eindringlich, entsprechende Präventionsmaßnahmen in Form einer vorsorglichen Beschaffung von wolfsabweisenden Schutzzäunen und Herdenschutzhunden umgehend durchzuführen. In der Regel würden Maßnahmen zum Herdenschutz für die durch Wölfe besonders gefährdeten Nutztierarten Schafe, Ziegen und Gatterwild auch gefördert.
Alle Informationen zu Anforderungen an den Herdenschutz sowie die Antragsunterlagen und eine Ausfüllhilfe findet man auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen oder über www.landkreis-helmstedt.de/richtlinie-wolf. Antworten auf praktische Fragen zur wolfssicheren Ausführung von Weidezäunen gibt die kostenlose Broschüre „Sichere Weidezäune“ der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Link: www.landkreis-helmstedt.de/wolfsschutzzaun). Für Rückfragen steht die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis Helmstedt unter naturschutzbehoerde@landkreis-helmstedt.de zur Verfügung.