Lehre. Der Tierschutzverein Lehre hat einen „Bürgerantrag“ in den Rat der Gemeinde Lehre eingebracht, eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von freilaufenden Katzen einzuführen. Da das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz so etwas nicht vorsieht, soll der Rat nun entscheiden, das Thema an den zuständigen Fachausschuss weiterzuleiten.
Der Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft und Energie könne den Antrag im Rahmen der Beratungen zu einer Neufassung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Lehre verarbeiten.
Inhaltlich habe sich zuletzt der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Lehre am 14. April und am 12. Mai 2015 mit dem Erlass einer Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von freilaufenden Katzen befasst. Hierbei lehnte der Verwaltungsausschuss bei acht Nein-Stimmen sowie einer Ja-Stimme einen entsprechenden Beschlussvorschlage ab. Die bei der Erstellung der Drucksachenvorlage für den 16. Juli 2015 vorgesehene Beratung im Rat der Gemeinde Lehre erfolgte nicht.
Unabhängig davon sei von der Verwaltung beabsichtigt, die Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Lehre voraussichtlich zur Septembersitzung des Gemeinderates zu überarbeiten. Hierbei könnte eine Regelung wie vom Tierschutzverein Lehre e. V. angefragt einfließen.
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