Helmstedt. Ursprünglich war für den Bereich der „Emmerstedter Straße - Nord" der Bau eines Outlet-Centers geplant. Nachdem eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Lüneburg dieser Planung einen Strich durch die Rechnung gezogen hat, steht die Entscheidung über die zukünftige Nutzung des Areal erneut zur Beratung an.
„Ein Bauantrag für einen Lebensmittelhandelsbetrieb mit 800 Quadratmetern Verkaufsfläche auf einer Teilfläche des derzeit brachliegenden Geländes zwinge die Stadt jetzt zum Handeln“, heißt es in der Ratsvorlage, die am kommenden Donnerstagauf der Tagesordnung der Stadtratssitzungsteht.
So soll laut Beschlussvorschlag der einst gefasste Aufstellungsbeschluss für das geplante Outlet Center aufgehoben und ein neuer Bebauungsplan für das Gebiet „Emmerstedter Straße – Nord“ aufgestellt werden und zwar mit dem Ziel negative Ballungseffekte an der Emmerstedter Straße auszuschließen.
Aufstellungsbeschluss ermöglicht Rückstellung der Entscheidung
Die Stadt sei verpflichtet, durch ihre Bauleitplanung sicherzustellen, dass die in Landesraumordnungsgesetz verankerten Ziele zu den Versorgungsstrukturen des Einzelhandels eingehalten werden, begründet die Verwaltung den Handlungsbedarf. Hierzu könnees auch erforderlich sein, handelsregulierende Festsetzungen im einem Bebauungsplan zu treffen. Um eine sichere Entscheidungsgrundlage für die Bauleitplanung zu erhalten, werde derzeit das Einzelhandelskonzept neuaufgestellt. Nach ersten Zwischenergebnissen sei es zu vermuten, dass künftig insbesondere für die Grundstücke entlang der Emmerstedter Straße handelsregulierende Festsetzungen erforderlich werden, heißt es weiter in der Beschlussvorlage.
Ohne einen neuen Aufstellungsbeschluss müsste man den vorliegenden Bauantrag im Grunde genehmigen, skizziert die Verwaltung die aktuelle Situation und gibt gleichzeitig zu bedenken, dass mit der Genehmigung weiterer Einzelhandelsflächen an der Emmerstedter Straße befürchtet werden müsse, dass künftig eine Planung, die den negativen Ballungseffekt ausschließen soll, unmöglich gemacht oder zumindest erschwert werde.