Helmstedt. Um Frauen und Männer besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen und um die Situation der Prostituierten zu verbessern, trat am 1. Juli 2017 das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz-ProstSchG) in Kraft. Doch wie sieht es im Landkreis aktuell aus?
Kritiker der neuen Regelung befürchteten einen extremen Mehraufwand für die Verwaltung. Anmeldevorgänge, Kontrollen und Gesundheitsberatungen, würde den Rahmen sprengen und/oder zu erheblichen Mehrkosten führen.
Auf Anfrage von regionalHeute.de teilte der Landkreis aber mit, dass bisher lediglich eine offizielle Anmeldung einer Prostituierten vorliegen würde. Demnach kann man bisher offensichtlich nicht von einem erheblichen Mehraufwand für die Verwaltung sprechen. Aber: Der Landkreis geht davon aus, dass der Anteil der tatsächlich Aktiven weitaus höher ist.
Wie es das Gesetz vorsieht, wurde in diesem Fall auch eine gesundheitliche Beratung durchgeführt. Kontrollen aufgrund von Hinweisen auf unangemeldetes Prostitutionsgewerbe habe es bisher noch nicht gegeben.
Die Verwaltungsverfahren zur Erteilung von Betriebserlaubnissen würden derzeit noch laufen, also seien auch noch keine Gebühren erhoben worden. Der zeitliche und finanzielle Aufwand dafür könne noch nicht eingeschätzt werden.
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