Online-Antrag „Hilfe zur Pflege“ jetzt verfügbar

„Hilfe zur Pflege“ unterstützt, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung und das Einkommen und Vermögen den Eigenanteil nicht decken.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Helmstedt. Asofort können Bürgerinnen und Bürger die Hilfe zur Pflege (SGB XII) auch online beantragen – bequem & sicher. Darüber informierte der Landkreis in einer Presseinformation.



„Hilfe zur Pflege“ unterstützt, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung und das Einkommen und Vermögen den Eigenanteil nicht decken. Der Online-Antrag ist einfach zu erreichen über die Homepage des Landkreises Helmstedt (Online Services (privat)) oder direkt unter www.landkreis-helmstedt.de/hilfe_zur_Pflege. Dort können sich Interessierte mit der „Bund ID“ einloggen, das Formular ausfüllen und Dokumente (wie Pflegegrad-Bescheid, Einkommensnachweise) hochladen und direkt absenden.

Antrag ist gebührenfrei


Berechtigt sind Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die vor Heimaufnahme ihren Wohnsitz im Landkreis Helmstedt hatten.

Der Antrag ist gebührenfrei. Leistungen werden ab Antragstellung gewährt, eine rückwirkende Leistungsgewährung ist leider nicht möglich. Ein anschauliches Erklärvideo informiert außerdem über Voraussetzungen, Ablauf der Beantragung und den Antrag selbst – verständlich, kurz und hilfreich für alle, die den Online-Weg wählen.