Helmstedt. Da die aktuelle Niedersächsische Corona-Verordnung keine klaren Regelungen für rein private Veranstaltungen im rein privaten Bereich, wie zu Hause in der eigenen Wohnung, im eigenen Garten, in der eigenen Kellerbar, auf dem eigenen Hof oder in der eigenen leergeräumten Garage / Scheune, enthält, gibt der Landkreis Helmstedt in einer Pressemitteilung Empfehlungen für das Verhalten bei diesen Feierlichkeiten. Dabei sei klar, dass Handlungen, die nach dieser Verordnung im öffentlichen Raum zulässig sind, auch in privaten Bereichen zulässig sind. Da die letzten Wochen gezeigt hätten, dass gerade Feierlichkeiten im Familien- oder Freundeskreis Infektionen verbreiten können, sei kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feiern notwendig und mit Blick auf das Infektionsgeschehen vertretbar seien.
Generell werde Empfohlen, dass Hygienemaßnahmen getroffen werden, die geeignet seien, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus zu mindern. Auch der Personenkreis sollte dabei möglichst klein gehalten werden. Ebenso sei sicherzustellen, dass jeder Gast zu jedem anderen gast jederzeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten könne. Dabei könne etwas anderes gelten, soweit die Personen zum eigenen oder zu einem weiteren Hausstand oder zu einer gemeinsamen Gruppe von Gästen von nicht mehr als zehn Personen gehören. Auch die Möglichkeit der Händereinigung sollte für jeden Gast zur Verfügung stehen.
Um die Kontaktnachverfolgung im Falle einer Infektion zu erleichtern könnte eine Gästeliste hilfreich sein. Auf Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung auf Tischen sollte verzichtet werden, ebenso auf de Tausch von Sitzplätzen. Um das Risiko möglichst gering zu halten sollten die Feierlichkeiten möglichst im Freien, zum Beispiel auf der Terrasse oder dem Garten durchgeführt werden. Sollte dies nicht möglich sein, werde empfohlen die Räume regelmäßig zu lüften.
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