Landkreis Helmstedt. Wie die Kreisverkehrswacht Helmstedt in einer Pressemitteilung berichtet, wurde sie von einem Verkehrsteilnehmer auf ein Problem im Bereich des Radweges von Querenhorst und Groß Sisbeck angesprochen. Etwa in der Mitte der Strecke sei der benutzungspflichtige Geh-Radweg auf etwa 20 Meter aufgehoben.
An dieser Stelle sei ein "kleiner Schilderwald" - jeweils vier Schilder Geh-und Radweg mit zwei Schildern Ende - aufgebaut, schildert die Kreiverkehrswacht in ihrer Pressemitteilung und wirft die Fragen auf, was das soll und ob es einfach Quatsch oder eine perfekte Ausschilderung sei, um einen besonderen Effekt zu erzielen, der sich nicht sofort erschließe.
Weiter führt die Kreisverkehrswacht zu der Verkehrssituation aus, dass der kombinierte Geh- und Radweg sich baulich in dem ausgenommenen Teilstück nicht ändere und vermutlich mit Steuermitteln als Geh-Radweg gebaut und gewidmet sei. Verkehrsrechtlich hätten Radfahrer nach dem Verkehrszeichen "Geh-Radweg Ende" die rechte Fahrbahnseite der B 244 zur Weiterfahrt zu nutzen, Wenn der Fußweg endet, hätten Fußgänger an der Fahrbahn am linken Fahrbahnrand dem Verkehr entgegenzugehen. Das könne aber zweifelsohne durch diese Beschilderung nicht gewünscht sein. Die Bundesstraße solle ja gerade durch den Geh-Radweg von Fußgängern und Radfahrern entlastet werden, gibt die Verkehrswacht zu bedenken.
Eigenständige Straße, Geh-Radweg oder Zufahrt?
"Nun kann man aber auch meinen, die 20 Meter sind, da kein anderer Hinweis vorliegt, eine eigenständige Straße, quasi eine Sackgasse ohne Wendehammer, dann könnten dort die Radfahrer am rechten Rand und die Fußgänger am linken Fahrbahnrand weitergehen. Auch das kann vermutlich nicht die Intention des Geh-Radweges sein", heißt es weiter in dem Schreiben der Kreisverkehrswacht. "Wenn es eine Straße sein soll, dann ist es auch kein Feldwe der in die Bundesstraße einmündet. Eine negative Vorfahrt wird aber nicht angezeigt."
Aus der Örtlichkeit könnte man auch entnehmen, dass hier vermutlich eine Zufahrtsfläche zum Fischteich genutzt werden soll. Diese Öffnung der neuen Straße (eigentlich Geh-Radweg) könne nun aber jedermann nutzen um beispielsweise zu parken, sofern die Breite der Fläche nicht zu eng ist.
Die Kreisverkehrswacht Helmstedt empfinde es als sehr schade, dass die Verwaltung dafür gesorgt hat, dass der baulich neu geschaffene Rad-Gehweg verkehrsrechtlich unterbrochen wurde. Falls es lediglich um die Zufahrt zum Teich gehe, hätte man auch eine Ausnahmegenehmigung für Berechtigte erteilen können und den Geh-Radweg durchgängig als benutzungspflichtigen Weg ausweisen können, so der Vorschlag der Kreisverkehrswacht.
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