Grasleben. Einhergehend mit den von Bund und Ländern beschlossenen schrittweisen Lockerungen der Regelungen zu den Kontaktbeschränkungen in Bezug auf die Corona- Pandemie wird die Verwaltung der Samtgemeinde Grasleben ab dem 4. Mai wieder Publikumsverkehr zulassen. Allerdings nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Dies berichtet die Samtgemeinde Grasleben in einer Pressemitteilung.
Nachdem in den vergangenen Wochen ausschließlich Termine für Notfälle vorgesehen waren, haben Bürgerinnen und Bürger ab dem 04. Mai die Möglichkeit, auch für weitergehende Anliegen wie beispielsweise Ummeldungen oder Ausweisverlängerungen einen Termin im Rathaus zu vereinbaren. Nach wie vor werde jedoch darum gebeten, Angelegenheiten, für die ein persönliches Vorsprechen nicht zwingend notwendig ist, telefonisch, per E-Mail (grasleben@grasleben.de) oder postalisch zu erledigen. Die Kontaktdaten der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Zuständigkeiten sind unter www.grasleben.de zu finden. Alternativ könne die Zentralrufnummer 05357 / 96 00-0 gewählt werden.
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Alltagsmaske ist Pflicht
Voraussetzung für den Zutritt zum Rathaus sei das Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung. Als geeignet gelte dabei jede textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu dient, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern. Dies umfasst auch Schals, Tücher oder selbst hergestellte Masken aus Stoff. Zudem werden im Rathaus aktuell Vorkehrungen getroffen, um geltenden Hygienevorschriften gerecht werden zu können. Im Einwohnermeldeamt, dem am stärksten frequentierten Bereich, wird in den kommenden Tagen eine Plexiglasscheibe zum Schutz, sowohl von Bürgerinnen und Bürgern als auch Bediensteten, angebracht.