Helmstedt. Neben der Stadt Helmstedt haben auch die Städte Wolfsburg und Braunschweig gute Erfahrungen mit dem Streamen ihrer Ratssitzungen ins Internet gemacht. Doch das war kein Grund für die Kommunalpolitiker, einer Veröffentlichung der Kreistagssitzung zuzustimmen.
Laut Gesetzgebung sind Film- und Tonaufnahmen von einer Sitzung prinzipiell möglich, wenn ein entsprechender Passus in der Satzung festgehalten ist. Diese Satzung geben sich die Mandatsträger selbst, das heißt, sie entscheiden allein darüber, ob sie aufgenommen werden möchten. Aber auch wenn ein entsprechender Passus enthalten ist, kann jederzeit einer Aufnahme widersprochen werden.
Wie viel darf der Öffentlichkeitsgrundsatz kosten?
Bereits vor der letzten Kreistagssitzung, in der sich die Mandatsträger mit der Frage beschäftigten, sprach sich die Verwaltung gegen eine Übertragung aus. Die Kosten wären bei der aktuellen Haushaltslage zu hoch.
Bei einer Umsetzung des Live-Streamings in Eigenleistung würden auf den Landkreis einmalige Kosten in Höhe von 4.425 Euro zukommen. Zusätzlich ermittelte die Verwaltung noch Gesamtkosten pro Jahr von 7.800 Euro. Falls der Landkreis einen Drittanbieter beauftragt hätte, würden die jährlichen Kosten 6.480 Euro betragen. Die einmaligen Kosten würden dann nicht anfallen.
Zusätzlich berief sich die Verwaltung darauf, dass aktuell nur in Städten und nicht in Landkreisen die Sitzungen gestreamt werden würden. Die Mandatsträger folgten der ablehnenden Haltung der Verwaltung. Interessierte müssen also weiterhin zu Kreistagssitzungen gehen, um die politischen Diskussionen verfolgen zu können.
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