Helmstedt. Aus gegebenen Anlass weist der Landkreis Helmstedt darauf hin, dass laut Niedersächsischer Corona-VO auch bei einer Inzidenz von unter 10 weiterhin die personenbezogenen Daten von Gästen eines Gastronomiebetriebes erhoben und für die Dauer von einem Monat aufbewahrt werden müssen.
Aufzunehmen sind der Name und Kontaktdaten (Telefonnummer und postalische Adresse) sowie der Zeitraum des Aufenthalts.
Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Innenräumen der Gastronomiebetriebe. Lediglich am Sitzplatz darf die Mund-Nasen-Bedeckung abgesetzt werden. Ausnahmen gelten nur für private Feiern.
Restaurantbesuch: Kontaktdatenerfassung und Maskenpflicht gelten auch weiterhin
Gastronomiebetriebe in Niedersachsen müssen zur Verfolgung von Infektionswegen des Corona-Virus SARS-CoV-2 die Kontaktdaten von Gästen erheben. Diese Regelung ist inzidenzunabhängig.
Symbolbild. | Foto: pixabay

