Richtlinie für die Förderung kultureller Projekte beschlossen

Ziel sei es, künstlerische Initiativen zu unterstützen und kulturelles Engagement in Helmstedt und den Ortsteilen anzuerkennen.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Helmstedt. Der Rat der Stadt Helmstedt hat in seiner jüngsten Sitzung eine Richtlinie zur Förderung kultureller Projekte beschlossen. Diese regelt die Vergabe von Fördermitteln für kulturelle öffentliche Veranstaltungen und Projekte. Darüber informierte die Stadtverwaltung am heutigen Dienstag.



Ziel sei es, künstlerische Initiativen zu unterstützen und kulturelles Engagement in Helmstedt und den Ortsteilen anzuerkennen. Förderfähige Maßnahmen sind beispielsweise Konzerte, Theater- und Filmaufführungen, Ausstellungen, Literaturveranstaltungen sowie künstlerische Projekte. Kulturell tätige Verbände und Vereine, Einrichtungen und Institutionen können ebenso Förderanträge stellen wie Einzelpersonen. Anträge müssen dem Fachbereich Tourismus und Kultur der Stadt Helmstedt bis zum 30. April eines jeden Jahres schriftlich oder als formlose E-Mail vorliegen. Im Antrag ist die Höhe der beantragten Förderung zu nennen. Daneben muss eine Beschreibung des Projektes sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan beigefügt werden.

Freiwillige Leistung der Stadt Helmstedt


Vorhaben, die gewerblichen Zwecken dienen, kommerziell ausgerichtet sind oder in kommunaler Trägerschaft stattfinden, sind nicht förderfähig. Wenn die Summe der Förderanträge das im Haushalt veranschlagte Förderbudget übersteigt, kann der Fachausschuss beziehungsweise der Verwaltungsausschuss eine Anteilsförderung beschließen. Leistungen können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung der Stadt Helmstedt, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Die Richtlinie für kulturelle Förderung steht auf der Webseite der Stadt Helmstedt unter dem Menüpunkt Rathaus/Satzungen zum Herunterladen bereit.


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