Sanierung der Sporthalle in Esbeck: Land übergibt Förderbescheid

Das Land übernimmt 400.000 Euro der Gesamtkosten von knapp 600.000 Euro mit Mitteln aus dem Sportstättensanierungsprogramm.

Staatssekretär Stephan Manke übergibt Bürgermeister Malte Schneider den Scheck für die energetische Sanierung der Sporthalle Esbeck.
Staatssekretär Stephan Manke übergibt Bürgermeister Malte Schneider den Scheck für die energetische Sanierung der Sporthalle Esbeck. | Foto: Stadt Schöningen

Schöningen. Das Land Niedersachsen hat für die Jahre 2019 bis 2022 ein insgesamt 100 Millionen Euro umfassendes Sportstättensanierungsprogramm aufgelegt, um die Sportstätteninfrastruktur in Niedersachsen aufrecht zu erhalten. Der Niedersächsische Staatssekretär für Inneres und Sport, Stephan Manke, übergibt in den kommenden Wochen vor Ort einige dieser Förderbescheide im Rahmen des Sportstättensanierungsprogramms. In der Stadt Schöningen fand die Bescheidübergabe am Freitag statt. Das berichtet die Stadt Schöningen in einer Pressemitteilung.


In Schöningen wird die Sanierung der Sporthalle in Esbeck (Gesamtkosten: 597.882 Euro) mit 400.000 Euro vom Land gefördert. „Wir freuen uns sehr über die Förderung der energetischen Sanierungsmaßnahmen, die erheblich dazu beitragen, unsere städtischen Sportanlagen weiterhin fit für den Schul- und Vereinssport zu halten“, so Bürgermeister Malte Schneider. Staatssekretär Manke: „Ich freue mich sehr, zum Ende des Sommers erneut in die Kommunen fahren zu dürfen und die Förderbescheide persönlich zu übergeben. Gerade in der durch die Corona-Pandemie geprägten Zeit sind solche Termine enorm wichtig, um den Sport zu fördern und zu zeigen, dass wir an unserer Sportstätteninfrastruktur in Niedersachsen nicht nur festhalten, sondern nachhaltig stärken und so zum Abbau des Investitionsstaus beitragen.“

Mehr als 110 Anträge im aktuellen Förderjahr


Die Resonanz auf das Programm war und ist enorm. Im aktuellen Förderjahr 2021 sind mehr als 110 Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für die Förderung der Sanierung von Sportstätten im Innen- und Sportministerium mit einer beantragten Fördersumme von mehr als 40 Millionen Euro eingegangen. Die Zuwendung des Landes wird in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt, bei finanzschwachen Kommunen kann der Anteil sogar bis zu 80 Prozent betragen. Die Mindestförderung liegt bei 50.000 Euro. Bei Sporthallen werden maximal 400.000 Euro und bei Hallenschwimmbädern maximal eine Million Euro als Zuwendung gewährt.

Entsprechend der in der Förderrichtlinie festgelegten Förderkriterien werden im Jahr 2021 erneut hauptsächlich Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für die Sanierung und Modernisierung von Sporthallen und Hallenschwimmbädern gefördert. Erstmalig sind auch Sportplätze und Laufbahnen unter den zu fördernden Maßnahmen. Unter Berücksichtigung aller Kriterien können insgesamt 55 der knapp über 110 Förderanträge positiv beschieden werden.


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