Neue Kita-Satzung: Kinder aus Lehre werden bevorzugt behandelt

von Eva Sorembik


Die Kita-Satzung der Gemeinde Lehre soll geändert werden. Symbolfoto: Anke Donner
Die Kita-Satzung der Gemeinde Lehre soll geändert werden. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Lehre. Mit einer Neufassung der Satzung über die Ausnahme, Unterbringung und Betreuung von Kindern in Krippen und Kindertagesstätten der Gemeinde soll der neuen Betreuungssituation in Lehre Rechnung getragen werden. Am 24. Mai ist die neue Satzung Thema im Ausschuss für Jugend, Soziales, Kultur und Sport.


Die Neufassung der Satzung sieht mehrerewesentlicheÄnderungen vor.

Zum einen wird nach der Änderung der Satzung ausdrücklich festgelegt, dass Kinder, deren gewöhnlicher Aufenthaltsort in der Gemeinde Lehre liegt, bei der Vergabe der Betreuungsplätze bevorzugt zu behandeln sind. Darauf wolle man auf die seit der letzten Satzungsänderung 2015 eingetretene Veränderung der Betreuungssituation in der Gemeinde reagieren, heißt es in der Beschlussvorlage.Derzeit sei davon auszugehen, dass die Anzahl der Betreuungsplätze in allen Bereichen, Krippe und Kindergarten, nicht mehr ausreichen werd. Daher seies notwendig, vorrangig Kindern, die einen Hauptwohnsitz (Lebensmittelpunkt) in der Gemeinde Lehre haben, eine Betreuung zu ermöglichen.

Darüber hinaus sieht die neue Satzung vor, dass die Vergabe der Betreuungsplätze ab 1. August 2017 ausschließlich zentral über die Gemeindeverwaltung Lehre erfolgt.

Erweiterung der Krippenangebots erfordert Satzungsänderung


Ferner sei eine Satzungsänderung notwendig um die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der Kinder nach der Erweiterung der Krippenplätze detaillierter zu regeln. Seit 2015 seien zusätzliche Krippengruppen in den Kindertagesstätten Flechtorf und Wendhausen eingerichtet worden. Die Anzahl der Krippenplätze seivon zuvor 30 Betreuungsplätzen auf jetzt 60 Betreuungsplätze gestiegen. In kommenden Kindergartenjahr 2017/2018 würden außerdem noch weitere 15 Krippenplätze durch die Eröffnung der zweiten Krippe in der Kindertagesstätte Wendhausen hinzukommen.

So sieht die neue Satzung vor, dass ein Wechsel von der Krippe in eine Kindergartengruppe erst mit Vollendung des dritten Lebensjahres möglich ist. Damit soll dem derzeit vorherrschenden Betreuungsplatzmagel im Krippen- und Kindergartenbereich Rechnung getragen werden, heißt es in der Begründung.




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