Sehr kritischer Grundwasserpegel: Wasserentnahme wird eingeschränkt

Die Allgemeinverfügung im Landkreis Helmstedt tritt bereits in der kommenden Woche in Kraft.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Helmstedt. Aufgrund des trockenen Frühjahrs wird der Landkreis Helmstedt eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern erlassen, wie er in einer Pressemitteilung bekannt gibt. Die Bewässerung von landwirtschaftlichen und privaten Grün- und Gartenflächen mit Grundwasser wird dann zeitlich eingeschränkt.



Laut Allgemeinverfügung, die am 17. Juli gültig wird, ist die Entnahme von Wasser aus allen Oberflächengewässern 2. und 3. Ordnung zur Bewässerung und Beregnung mit Hilfe von Pumpen bis 30. September untersagt. Dies gilt ausdrücklich auch für Wasserentnahmen, für die eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Gewässer zweiter Ordnung sind größere Gewässer von überörtlicher Bedeutung, die in einem Verzeichnis des Landes aufgelistet sind. Im Landkreis Helmstedt gibt es zahlreiche Gewässer 2. Ordnung. Am bekanntesten sind die Aller und die Schunter. Gewässer dritter Ordnung sind in Deutschland in der Regel meist kleinere Bäche wie zum Beispiel Mühlengräben aber auch Straßenseiten- oder Feldmarksgräben.

Das gilt für Grün- und Gartenflächen


Die Bewässerung öffentlicher und privater Grün- und Gartenflächen, sowie forstwirtschaftlicher und landwirtschaftlicher Flächen wird außerdem in der Zeit zwischen 10 und 18 Uhr untersagt. Dies gilt für die Entnahme aus Brunnen im Rahmen des Gemeingebrauchs sowie für Bewässerungen durch Grundwasser mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis. Die Wässerung des eigenen Gartens aus dem (Trink-)Wasserhahn ist in dieser Zeit weiterhin erlaubt. Aufgrund der hohen Verdunstung tagsüber wird aber dringend empfohlen, die Wässerung in den Abend oder die frühen Morgenstunden zu verlegen.

Grundwasserstände in sehr kritischem Bereich


Hintergrund für die jetzt auf den Weg gebrachte Allgemeinverfügung ist die seit Monaten andauernde Trockenheit. Durch das trockene Frühjahr und ausbleibende Regenfälle leiden nicht nur die Aller, sondern mittlerweile auch die Schunter und nahezu alle Gewässer 2. und 3. Ordnung im Kreisgebiet unter Niedrigwasser, sodass ein Entnahmeverbot zum Schutz der Gewässer und der darin lebenden Pflanzen, Fische und Kleinstlebewesen erforderlich ist. Pegelmessungen der Grundwasserstände haben ergeben, dass sie sich in einem sehr kritischen Bereich befinden. Nach dem extrem trockenen Jahr 2022 haben sich die Grundwasserstände nicht wieder auf das Normalniveau erholt und drohen nun wieder weiter abzusinken. Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird überwacht. Wer dagegen
verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden.