Königslutter. Auf den Friedhöfen der Ortschaften Beienrode, Boimstorf, Bornum, Glentorf, Groß Steinum, Lauingen, Lelm, Klein Steimke, Ochsendorf, Rhode, Rieseberg, Rotenkamp, Rottorf, Scheppau, Schickelsheim, Sunstedt, Uhry sowie den Friedhöfen der Kernstadt, Helmstedter Straße und Schöppenstedter Straße wird am 14. August die Standfestigkeit der Grabsteine überprüft. Darüber informiert die Stadt Königslutter in einer Pressemitteilung.
Bei der Überprüfung werden die Grabdenkmäler mit einem Kraftmessgerät (KMG) durch einen gleichmäßigen und kontrollierten Prüfdruck durch die Firma BSK Torsten Köster auf die Standfestigkeit überprüft. Bei geringen Schäden werde der Stein nicht sofort umgelegt, sondern die Grabstätte mit einem Flatterband abgesichert. Bei erheblichen Mängeln müsse ein sofortiges Umlegen mittels geeigneter Gerätschaft erfolgen. Darüber hinaus würden die mit Mängeln behafteten Grabstätten mit einem entsprechenden Hinweisschild gekennzeichnet und die Grabnutzungsberechtigten schriftlich zur Mängelbeseitigung aufgefordert.
Hintergrund
Nach den Unfallverhütungsvorschriften ist jährlich einmal eine Überprüfung der Standfestigkeit von Grabdenkmälern durch den Friedhofsträger vorgeschrieben, um Unfallgefahren für die Besucher der Friedhöfe vorzubeugen. Mit dieser Bekanntmachung werde den Grabnutzungsberechtigten die Möglichkeit gegeben, vorab eigene Kontrollen durchzuführen und bis zu dem genannten Termin die eventuell erforderlichen Reparaturmaßnahmen einzuleiten. Unabhängig von der genannten Prüfung durch die Stadt wird darauf hingewiesen, dass die Nutzungsberechtigten die Grabanlagen stets standsicher halten müssen.