Helmstedt. Mit Beginn des Jahres 2023 trat das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Ziel des Gesetzes ist eine größere Entlastung für Personen mit geringem Einkommen vor dem Hintergrund der jüngsten Preissteigerungen im Energiesektor. Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz wird die Höhe der Unterstützung und der Kreis der Berechtigten deutlich erweitert. Dies teilte die Stadt mit.
„Die Stadt Helmstedt hat sich vorbereitet und das bisherige Mitarbeiterteam verdoppelt“, berichtet Bürgermeister Wittich Schobert. Im Januar konnte bereits die vierfache Antragszahl gegenüber dem Vorjahr verzeichnet werden. Das erhöhte Arbeitsaufkommen führt aktuell noch zu längeren Wartezeiten in der Bearbeitung. Die Stadt Helmstedt bittet daher darum, von Sachstandsanfragen abzusehen. Jede berechtigte Person erhält Wohngeld rückwirkend zum Antragsdatum. Der zweite Heizkostenzuschuss ist vorbereitet und wird den Berechtigten mit der Wohngeldzahlung im März ausgezahlt.
Wer kann Wohngeld beantragen?
Wohngeld kann jeder Bundesbürger beantragen, der über genügend Einkommen für die eigenen Lebenshaltungskosten verfügt (sogenanntes Mindesteinkommen) – aber nicht ausreichend Einkommen erwirtschaftet, um auch seine Wohnkosten zu decken.
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