Trotz Ausgangssperre: Schöninger Polizei löst mehrere Coronapartys auf

Als die Polizei in Schöningen eine Coronaparty auflösen wollte, trafen sie im "Corona Keller" fünf betrunkene, grölende Männer, die aggressiv und beleidigend geworden seien. Nun laufe eine Anzeige gegen sie.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: André Ehlers

Schöningen. Laut einer Pressemitteilung der Polizei musste die Schöninger Polizei am gestrigen Samstagabend gleich zwei Coronapartys auflösen. Am frühen Abend rückten die Beamten Richtung Dobbeln aus, um dort eine Geburtstagsfeier zu beenden. Nur einige Stunden später mussten die Polizisten in Schöningen direkt eingreifen. Dort seien sie im selbsternannten "Corona Keller" auch noch bedroht und beleidigt worden.


Am gestrigen Samstagabend gegen 17:00 Uhr, habe ein anonymer Zeuge eine große Feierlichkeit in Dobbeln gemeldet. Schon bevor der eigentliche Einsatz begonnen habe, hätten sich bereits 15 Gäste der Geburtstagsfeier aus dem Staub gemacht, als sie die anrückende Polizei bemerkten hätten. Lediglich von fünf Personen habe die die Polizei schließlich die Personalien aufnehmen können. Nach den anderen 15 wird weiterhin gesucht. Die Personen vor Ort hätten nun Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz und müssten mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.

Einsatz im "Corona Keller"


Später am Abend, gegen 23:00 Uhr, sei es in Schöningen trotz Ausgangssperre, ebenfalls zu einer Corona-Party gekommen. Den Lärm der Musik und das Gegröle der fünf Personen hätten die eingesetzten Beamten bereits auf der Straße gehört, obwohl die Party im Keller eines Mehrfamilienhauses stattgefunden habe. Über der Tür stand bereits "Corona Keller". Die Polizei sei nach langer Diskussion in den Partyraum des Gastgebers gelangt, wo die Beamten schließlich fünf feiernde und betrunkene Personen im Alter von 35 bis 52 Jahren vorfanden. Die hätten sich "stark aggressiv verhalten" und hätten die Beamten mehrfach beleidigt. Den fünf Personen drohe nun ebenfalls eine Anzeige bezüglich des Infektionsschutzgesetzes sowie wegen Beleidigung.


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