Helmstedt. Nachdem aufgrund der Fusion der Stadt Helmstedt mit der ehemaligen Gemeinde Büddenstedt Anfang 2018 alle Grundstückseigentümer der neuen Stadt Helmstedt neue Abgabenbescheide erhalten haben, werde in diesem Jahr die Mehrzahl der Grundstückseigentümer Helmstedts keine neuen Bescheide erhalten, so die Stadt Helmstedt in einer Pressemitteilung.
Unveränderte Gebühren für die Straßenreinigung und die Regenwasserbeseitigung sowie gleichbleibende Steuerhebesätze machen es für 2019 möglich, dass keine Jahresbescheide versandt werden müssten und somit Kosten gespart werden könnten.Lediglich die Eigentümer von Grundstücken in den Ortsteilen Büddenstedt und Offleben haben bzw. werden Bescheide für 2019 erhalten, da sich aufgrund der neuen Abwasserabrechnung ab 2019 neue Veranlagungen für die Niederschlagswasserbeseitigung ergeben. Informationsveranstaltungen und Pressemitteilungen hierzu gab es bereits im Sommer 2018.
Die Anpassung der Abschlagsbeträge für die Schmutzwassergebühren in den Ortsteilen Büddenstedt und Offleben könnten formlos im Abrechnungszentrum der Purena GmbH beantragt werden. Die Kontaktdaten hierzu würden Betroffene im Briefkopf der Rechnungen finden. Da die Abrechnung der Schmutzwassergebühren bereits in den Monaten Oktober – Dezember 2018 erfolgt sei, könnte die in der Ratssitzung am 18. Dezember beschlossene neue Schmutzwassergebühr leider noch nicht in den Bescheiden berücksichtigt werden. Soweit Kunden eine Korrektur der Abschlagsbeträge nicht veranlassen möchten, sei aber in jedem Fall sichergestellt, dass mit der Abrechnung 2019 die Überzahlung ausgeglichen werde.Für die übrigen Grundbesitzer gelten die im letzten zugesandten Bescheid festgesetzten Beträge weiterhin bis zur Bekanntgabe eines neuen Abgabenbescheides.
Kein Extrabescheid für Hundebesitzer und Gewerbetreibende
Alle Abgabepflichtigen werden daher darum gebeten, zu den Quartalsfälligkeiten 15.2., 15.05., 15.08. und 15.11. die Abgaben wie gewohnt an die Stadtkasse Helmstedt zu entrichten, sofern diese nicht eingezogen werden. Hundebesitzer und Gewerbetreibende erhalten ebenfalls keinen extra Bescheid für 2019. Auch für diese Abgabenpflichtigen gelten die zuletzt zugegangenen Abgabenbescheide weiterhin. Hundebesitzer werden daher gebeten, daran zu denken die fälligen Beträge zum 1.07. zu entrichten, da es keine weitere Zahlungsaufforderung geben wird.