Turnhallen in den Sommerferien: Vereine müssen Anträge stellen

Eine außerschulische Nutzung ist nur in Ausnahmefällen gestattet.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Helmstedt. Der Landkreis Helmstedt weist darauf hin, dass wie auch in den Vorjahren die außerschulische Nutzung der in der Trägerschaft des Landkreises stehenden Turnhallen während der Sommerferien grundsätzlich nicht möglich ist. Lediglich in Ausnahmefällen können Vereine die Turnhallen auch während der Ferien nutzen, wie aus einer Pressemitteilung des Landkreises hervorgeht. Hierzu ist eine rechtzeitige Antragstellung mit Darstellung der besonderen Ausnahmegründe zwingend notwendig.



Anträge sind als Gesamtmeldung des Vereins beim Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport spätestens vier Wochen vor Ferienbeginn schriftlich mit Begründung zu stellen. Die Abgabefrist endet in diesem Jahr am 15. Juni. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass bis dahin auch die Anträge für die Jahresgenehmigungen für das Schuljahr 2022/2023 eingereicht werden müssen. Diese haben ebenfalls als Gesamtmeldung des Vereins zu erfolgen. Noch offene Termine für den Spiel- und Turnierbetrieb können nachgereicht werden.

Diese Hallen können nicht genutzt werden


Der Landkreis Helmstedt gibt weiterhin bekannt, dass neben den Grundreinigungen, in einigen Hallen zusätzliche Baumaßnahmen in den Ferien stattfinden sollen. Eine Nutzung des Lehrschwimmbeckens der Goethehalle (auch über die Sommerferien hinaus), der Turnhalle der Lademann-Realschule sowie der Helmstedter Kanthalle ist vollständig ausgeschlossen. Weitere Einschränkungen können darüber hinaus, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend ausgeschlossen werden. Für die außerschulische Nutzung der Turnhallen ist weiterhin die Niedersächsische Corona-Verordnung in der jeweils aktuell gültigen Fassung einzuhalten.


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