Helmstedt. Aus gegebenem Anlass informiert der Krisenstab des Landkreises Helmstedt in einer Pressemitteilung über die aktuellen Regelungen des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zum Betrieb von Eisdielen. Diese müssten nach Maßgaben der Landesregierung geschlossen bleiben. Auch der Besuch der Einrichtung ist verboten. Ein "Außerhausverkauf" bleibt jedoch erlaubt. Wie das von statten gehen kann, erklärt der Landkres Helmstedt wie folgt:
die Belieferung mit Speisen und Getränken, sowie der Außerhausverkauf, auch durch Cafés sei zulässig, wenn die zum Schutz vor Infektionen erforderlichen Anforderungen, wie der nötige Abstand von 1,5 Metern den Kundinnen und Kunden eingehalten werden. Dabei ist der Verzehr von Speisen und Getränken innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu dem Betrieb nicht erlaubt.
Danach ist die Öffnung von Eisdielen nicht zulässig. Auch der Straßenverkauf sei zu unterbinden. Erlaubt ist aber der Außerhausverkauf. Hier nimmt die Kundschaft in der Regel die telefonisch oder elektronisch vorbestellte und für den Transport eingepackte Speise an der Tür/außerhalb der Verkaufsstelle entgegen und bezahlt die Ware. Die Geschäfte haben die Hygiene- und Abstandsregelungen sicherzustellen. In Bezug auf Eisdielen könne laut dem Landkreis Helmstedt von elektronischen und telefonischen Vorbestellungen jedoch abgesehen werden.
Über Ostern zur Eisdiele - Das gilt es zu beachten
Eisdielen müssen gemäß der Vorschriften der Landesregierung geschlossen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Eisvergnügen jedoch trotzdem stattfinden.
Eisgenuss ist unter diesen Bedingungen noch immer möglich. (Symbolbild) | Foto: Pixabay